versuchter schwerer Raub ohne Beweise Folgen?

11 Antworten

Es gibt ja nicht nur den "Verräter" als Zeugen, sondern bestimmt auch den Kioskbesitzer. Eventuell gibt es auch Spuren, die die Aussage deines Ex-Kumpel belegen oder widerlegen. Auf jeden Fall bist du in Deutschland weitesgehend vor einem Fehlurteil sicher. Bei der gegenwärtigen Situation solltest du dich mal mit einem Anwalt beraten, weil die "falsche Verdächtigung" von deinem Kumpel auch zu einer Freiheitsentziehung geführt hat. Das ist kein Spass mehr und gehört bestraft!

Haben die vielleicht mal mit dem Kioskbesitzer geredet? Oder gehört der dem Typen, der ausgesagt hat? Da du unschuldig bist, wird dich keine Strafe erwarten, aber ich würde den Typ wegen Falschaussage anzeigen und der Polizei für die Aktionen die Hälle heiß machen...gont bestimmt Entschädigung. Viel Glück

Bei der Aussage kommt es vor allem darauf an, von wem sie gemacht wurde und wie glaubwürdig sie ist.

Wurde sie von einer unbeteiligten Person gemacht, gilt die Aussage als Beweis und deine Aussage, es gäbe keine Beweise, ist schon mal Makulatur. Normalerweise geht das Gericht davon aus, dass ein unbeteiligter Zeuge neutral ist und für keine Partei eine Falschaussage machen würde.

Wenn du tatsächlich unschuldig bist, muss es dein Ziel sein, die Aussage des Zeugen zu erschüttern. Dies könnte durch ein Alibi oder das Widerlegen von Teilen seiner Aussage geschehen.

Deine Sicht, dass hier Aussage gegen Aussage steht, ist nicht korrekt. Dies wäre nur so, wenn der Betreiber des Kiosks behaupten würde, du wärst es gewesen. Die Aussage eines unbeteiligten Zeugen wiegt schwerer.

Wenn es einen Anfangsverdacht gibt wird ermittelt. Bestätigt sich im Rahmen der Ermittlungen der Anfangsverdacht kommt es zur Anklage. In einen eventuellen Strafprozess kann festgestellt werden

  • Du bist unschuldig ==> Freispruch und Fertig!
  • Du bist schuldig ==> Ein Strafmaß wird festgesetzt
  • Das was dir vorgeworfen wird kann dir nicht bewiesen werden ==> Freispruch ("2. Klasse") wegen mangels Beweisen

Kurz und knapp: Eventuell muss du ein Gericht von deiner Unschuld überzeugen, ganz gleich ob du wirklich unschuldig bist oder nach deiner Definition unschuldig bist.

Ergo: Immer vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen und das formal juristische einen Strafverteidiger erledigen lassen.

Falls er freigesprochen, wurde wer es wohl eher ein Freispruch (3.klasse) I(in dubio pro reo)im Zweifel für den angeklagten

Du bist unschuldig, hast daher nichts zu befürchten. Eine nicht mit Beweisen belegbare Aussage ist nicht viel wert. Am besten erwähnst du auch das du mit ihm zerstritten bist.

Die Aussage eines Zeugen ist der Beweis. Solange nichts Gegenteiliges vorgebracht wird, hat diese sehr wohl belastendes Potential und kann auch zu einer Verurteilung führen.