Muss ich da anrufen?

13 Antworten

Du brauchst es nicht begründen, das ist halt Dein gutes Recht, welches Dir zusteht! Und antworte KEINESFALLS auf Fragen am Telefon, Du machst von Deinem SCHEIGERECHT gebrauch!

Je nachdem was man Dir vorwirft, solltest Du aber eventuell bereits jetzt einen Anwalt einschalten! Der wird dann die Akte anfordern und sieht dann, was und wieviel bereits gegen Dich ermittelt wurde!

Und rufe jetzt an, die warten dann nachher nicht unnötig! Du müsstest das noch nicht mal, nette Menschen machen das aber nun mal!

Dommie1306  19.09.2016, 14:20

Alles korrekt, wobei ich echt 3 mal nachdenken musste, wsa ein Scheiger-echt ist... Oh Mann, nicht mein Tag heute;)

kasich  19.09.2016, 16:10

Dann mal direkt unter Deine Antwort: Satzzeichen sind keine Rudeltiere (siehe Deine weiteren Kommentare). Und Großbuchstaben helfen auch nur bedingt.

Ohne zu wissen, was dir vorgeworfen wird und welche Beweise du zu deiner Entlastung vorbringen kannst, können wir dir keinen Rat geben.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber meistens, die Aussage zu verweigern. 

Dazu reicht ein kurzer Anruf und das Statement "Ich verweigere die Aussage."

Der Staatsanwalt entscheidet dann, wie es weiter geht. 

Der Vorladung durch die Polizei kann man fernbleiben, sollte aber eine weitere Ladung vom Staatsanwalt oder Gericht kommen, dann musst du da hin.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfiehlt sich auch dringend der Gang zum Anwalt. 

Dommie1306  19.09.2016, 14:19

Top Antwort, alles richtig:)

Du musst hingehen, wenn du vorgeladen bist. Wenn du keine Angaben zur Sache machen willst kannst du das vor Ort sagen, nachdem deine Personalien aufgenommen wurden.

Wenn du tatsächlich was angestellt hast wäre es jedoch das beste, ehrlich dazu zu stehen, da es sich auszahlt, wenn man kooperativ ist.

Lionrider66  19.09.2016, 10:27

Was für ein Blödsinn.  

alarm67  19.09.2016, 10:33

Großer Blödsinn!!!

Wenn man keine Ahnung hat, schreibt man besser nichts!

Es ist sein Recht auf eine Vorladung der Polizei nicht zu reagieren!

Weiterhin ist es sein Recht zu schweigen!

Es darf und wird auch nicht gegen ihn verwendet!!!

Er kann sich nur noch weiter reinreißen!

Anwalt ist das einzig vernünftige!

https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/vorladung-zur-polizei-was-tun/11956/

Dommie1306  19.09.2016, 14:13
@alarm67

Anwalt halte ich persönlich nicht immer für "einzig vernünftig"

Auch ist die Aussage

Er kann sich nur noch weiter reinreißen!

falsch und viel zu pauschalisiert. Wenn ich Beweise habe, die meine Unschuld aufzeigen, wieso soll ich diese nicht vorbingen?

Der Rest ist aber richtig...

wenn du nicht erscheinst geht es an den staatsanwalt und du bekommst noch einen brief. wenn du nicht da erscheinst kann es sein das du vllt mit der polizei ärger hast :) ich würde lieber da hin gehen 

Lionrider66  19.09.2016, 10:28

Unsinn, man braucht nur vor Gericht erscheinen. Und selbst da darf man schweigen. 

alarm67  19.09.2016, 10:39

Nein! Er wird sich nicht entlasten können, sich nur weiter reinreißen!

Die wollen doch Beweise GEGEN ihn sammeln!

Es ist sein Recht auf eine Vorladung der Polizei nicht zu reagieren!

Weiterhin ist es sein Recht zu schweigen!

Es darf und wird auch nicht gegen ihn verwendet!!!

Er kann sich nur noch weiter reinreißen!

Anwalt ist das einzig vernünftige!

https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/vorladung-zur-polizei-was-tun/11956/

Dommie1306  19.09.2016, 14:14
@alarm67

Anwalt halte ich persönlich nicht immer für "einzig vernünftig"

Auch ist die Aussage

Er kann sich nur noch weiter reinreißen!

falsch und viel zu pauschalisiert. Wenn ich Beweise habe, die meine Unschuld aufzeigen, wieso soll ich diese nicht vorbingen?

Der Rest ist aber richtig...

Lionrider66  19.09.2016, 14:24
@Dommie1306

Das du als Polizeibeamter einen Rechtsanwalt nicht magst, ist klar. Aber spätestens wenn es um die Akteneinsicht geht, braucht man einen. 

Ich würde an deiner Stelle zu dem Termin hingehen um 13:30. Du machst dich zwar nicht strafbar, wenn du es nicht tust. Aber es gehört sich eigentlich so. Und bei der Vernehmung erklärst du dann direkt, daß du dich auf §55 StPO berufst und deshalb die Aussage verweigerst. Dann nehmen die das auch genau so zu Protokoll und du kannst wieder gehen.

Wenn du dennoch anrufen willst, war spricht dagegen, es jetzt schnell zu tun. Ist doch nur fair, wenn du frühzeitig bescheid gibst. Der Beamte, der dich vernehmen soll, plant seinen Tag doch auch danach, was ansteht.