Schadensersatz trotz eingestelltes Ermittlungsverfahren, möglich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde bedeutet dies, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage bzw. Verurteilung vorlag. Der Richter bzw. Staatsanwalt war daher nicht von Deiner Schuld überzeugt bzw. die Beweislage hat eine Verurteilung nicht hergegeben.

Grundsätzlich hat dies keine Auswirkungen auf ein etwaiges Zivilverfahren, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Die Anforderungen im Strafprozess an eine Verurteilung sind zudem strenger als im Zivilverfahren. Die Einstellung hat daher nichts zu sagen.

Ob der Anspruch jetzt berechtigt ist oder nicht kann man ohne weitere Infos unmöglich beurteilen. Wenn Du den Sachverhalt ein wenig schilderst kann man da sicherlich mehr zu sagen. Grundsätzlich solltest Du dich in solchen Fragen allerdings an Deinen Anwalt wenden.

Zuvor hatte ich mich an einen Anwalt gewendet, der meine Aussage übermittelt hatte.

Dann solltest du dich wieder an ihn wenden, der kennt die Gesetze und weis, was erlaubt ist.

Danach

Verfahren wurde nach §170 Abs. 2 StPO

kannst du mal im Internet suchen und durchlesen.

dein Brief ist zu lang und die Informationen zu wenig. was ist passiert. bist du daran beteiligt. umsonst verhört dich die polizwei nicht.

Na Du hast doch schon einen Anwalt!

Das ist eine Sache für den, nicht für die GF Community!!!

Dazu muss man den GESAMTEN Vorgang kennen, um Deine Frage beantworten zu können!!

Du hast doch einen Anwalt. Hälst du es nicht für sinnvoller, den zu fragen, wo er den Fall doch auch schon kennt?