habe mit der Frau von meinem Vorgesezten geschlafen

13 Antworten

Da diese "Sache" wohl nicht auf dem Schreibtisch im Betrieb geschehen ist, NEIN !

Das ist Privatsache und hätte von Deinem Chef auch nicht in den Betrieb getragen werden dürfen.

LG....strick

Es lebe die Privatsphäre.

Soweit ich weiß kann man jemanden kündigen wenn er das Betriebsklima dauerhaft schädigt oder das Vertrauensverhältnis geschädigt ist. Würde leider sagen, das Du durch dein Verhalten beides verursacht hast. Bin aber nicht mehr up to date.

doch bist Du ;-)

Was willst du uns denn direkt sagen? - Ist dein Vorgesetzter deshalb zum Chef gegangen - hat er es herausbekommen? - Warum hast du mit ihr geschlafen? - Erhofftest du dir über sie berufliches Fortkommen? - Du siehst, deine Frage wirft viele andere auf, bevor man überhaupt deine beantworten kann

Warum er das getan ist doch völlig egal.

@Lamai

Ich denke schon, dass die Motivation, die dazu führte, bedeutsam ist für die evtl. Entscheidung des Chefs.

Die Frage kann eindeutig beantwortet werden - auch ohne Kenntnis weiterer Details.

@HerrLich

mh.. die hätten mich jetzt aber mal interessiert *g

@oleandra

nicht wirklich, oleandra ;-)

Das kommt jetzt sicher auch auf den Chef an. Wenn der Deinen Vorgesetzten nicht mag kann es schon sein das er zu ihm sagt: „Dann gehen Sie doch!". Wenn dem nicht so ist denke ich dass eine Versetzung für alle die einfachste Lösung ist. Ist das nicht möglich wirst Du Deinen Hut nehmen müssen.

Mensch Dein Problem ist nicht das Du mit Ihr geschlafen hast sondern das Er es mitbekommen hat.

Ansonsten würde ich mir einen Anwalt nehmen und versuchen eine gute Abfindung rauszuschlagen. Viel Glück

Abfindung gibt es nur bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes.

@HerrLich

na vielleicht hat die Frau vom Chef in ja verführt. Im Notfall sind doch immer die Frauen schuld.

@HerrLich

Abfindung gibt es sobald Ihr euch drauf einigt. Und wenn erstmal auf Wiedereistellung geklagt wird ist es oft einfacher sich über eine Abfindung zu einigen.

@Mietnormade

Noch einmal: Nur bei begründeter Aussicht auf Klageabweis. Dies trifft auf diesen Fall nicht zu, ergo keine Abdindung. Warum sollte der Chef so etwas freiwillig zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens des AN beendet wird?

@HerrLich

Das verhalten des Arbeitnehmers in der..... richtig Freizeit???