KFZ Zwangsabmeldung durch Polizei?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Versicherung kann Kontakt mit dem besagten Herrn vom Ordnungsamt aufnehmen und die Sachlage klären / bestätigen, dass die Zulassungsstelle eine neue EVB ( rückwirkend ) erhält / erhalten hat.

Das wird die Versicherung erst machen, nachdem der Betrag auf deren Konto verbucht wurde. Da der Fragesteller leider keinen Zeitpunkt genannt hat, wann er überwiesen hat, bleibt unklar, ob die Versicherung ihr Geld bereits erhalten hat.

@ronnyarmin

Die Versicherung wurde jetzt nochmal kontaktiert. Diese hat den Beleg bekommen, aber das Geld wurde noch nicht vom System zugeordnet.

@atkah22

Dann hat sie wahrscheinlich auch noch keine EVP ans Straßenverkehrsamt übermittelt.

@ronnyarmin

Die ist vor ca. 2h raus.

Aber die Versicherung meinte, dass aus technischen Gründen die Zulassungsstelle erst morgen früh das im System hat.

Wird sie aber nur tun, wenn der Rückstand (incl aufgelaufener Kosten) behoben ist.

Wenn das alles so ist wie es geschrieben wurde ist schon mal der erste Fehler das das Geld 2x überwiesen wurde.

Einfach den Zahlendreher der Versicherung mitteilen, Kontoauszug als Kopie oder Scan durchschicken, fertig.

Den Schriftverkehr mit der Versicherung UND den Nachweis des geforderten und überwiesenen Betrags hättest du - in Kopie - dem Ordnungsamt UND der Zulassungsstelle zukommen lassen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Versicherung die Belege bekommt und nicht reagiert, dann warten die wohl auf den Zahlungseingang. Wenn die sich so lange Zeit lassen, ist das ja auch nicht gerade die feine englische Art.

ich schlage vor, Ihr sucht Euch eine andere Versicherung, laßt Euch eine EVB zB ab den 01.01. geben (wenn die das rückwirkend machen) und reicht diese bei der Zulassungsstelle ein. Nur so könnt Ihr die Zwangsabmeldung verhindern.

Es sei denn, die bisherige Versicherung hat die ausstehende EVB inzwischen an die Zulassungsstelle gesendet.

Dann will der NEUE Versicherer aber eine Jahresprämie. Sonst gibt es keine eVB

@DerHans

Na ja, ich kenne das so, daß man die EVB bekommt, dann den Vertrag ausarbeitet. Die EVB ist ja nur eine vorläufige Deckungszusage...

@EddiR

Das mag zwar in dem einen oder anderen Fall funktionieren. Aber ein "vernünftiger" Versicherer wird VORHER die Bonität prüfen.

@DerHans

Es lebe das Landleben, wo noch jeder jeden kennt! :-)

@EddiR

Auch auf dem Land wirst du vom Versicherungsmann an der Ecke die eVB nur bekommen, nachdem er deine Bonität geprüft hat.

Wenn jemand ins Versicherungsbüro kommt und unbedingt eine eVB braucht, liegt das zu 90 % daran, dass ein anderer Versicherer gekündigt hat.

@DerHans

Das ist wohl wahr. Mein Vorteil ist wohl, daß ich meine Versicherungsleute schon seit über 25 Jahren kenne....

Wenn die Rate für die KFZ-Versicherung nicht pünktlich gezahlt wird, kann der Versicherer den Jahresbeitrag fällig stellen.

Versicherungen sind grundsätzlich als Jahresbeitrag kalkuliert. Wenn man unterjährige Zahlung beantragt, muss man eben auch pünktlich für Kontodeckung sorgen.

Vllt. mal mit deinem Versich.vertreter reden... dieser ist doch für solche Fälle der richtige Ansprechpartner!?!