Habe illegal gesprayt und will mich selbst anzeigen weil ich mich schlecht fühle?
Ich will mich selbst anzeigen weil ich illegal gesprayt weil ich mich schlecht fühle. Welche Strafen bekomme ich dafür? Bitte um schnelle Antwort
8 Antworten
Entweder selber wieder abschrubben, oder für die Beseitigung finanziell aufkommen, je nach dem! Auch für evtl. entstandene Schäden musst aufkommen.
Es muss auch nicht immer gleich bestraft werden. Er wird´s sicher nicht wiedertun und bereut ehrlich, wenn er sich selbst anzeigt!
Wie alt bist Du? Davon hängt ab, ob Jungendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.
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Gibt von Vater Staat reichlich Sozialstunden und einen Eintrag ins Erziehungsregister. Wenn Du vor hast im öffentlichen Dienst tätig zu werden ist das nicht sehr vorteilhaft, weil Verurteilungen nach Jugendstrafrecht auch im Bundeszentralregister auftauchen.
Viel härter werden dich die Schadenersatzforderungen des Geschädigten treffen. Er wird verlangen, das der Originalzustand der gesprayten Fläche wieder hergestellt wird. Wenn Du Glück hast darfst Du das selber machen, dann kämst Du noch am preiswertesten weg. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Je nachdem, wie groß die Aktion ist und wie schwierig die Entfernung, könnte dein Taschengeldkonto auf Jahre hinaus im Minus stehen.
Die Strafe vom Gericht dürfte eher mild ausfallen. Die Sprayer stehen nicht wegen der Strafe des Gerichts manchmal vor den Scherben ihres Lebens, sondern wegen den Kosten für die Beseitigung ihrer Kunstwerke.
Kommt halt darauf an was du besprüht hast. Einen kompletten Triebwagen eines Zuges von Grafitti zu reinigen kostet ca. 50.000.-€. Der muss oft neu lackiert werden. Eine kleine Schmiererei auf dem Briefkasten des Nachbarn zu entfernen ist natürlich wesentlich billiger.
Habe nur eine kleine Mauer von 0,5 bis 1 Quadratmeter bemalt
Im StGB kannst du unter § 303 nachlesen welche Strafe auf dich zu kommen könnte. Dazu kommt dann noch der Schadenersatz und der kann deutlich teurer werden.
Wenn du dich bei dem Grundstückseigentümer meldest, lässt er dich vielleicht dein "Gemälde" entfernen und verzichtet auf eine Anzeige!
Schadenersatz ist aber keine Bestrafung.