schwarzarbeit strafe mit 15 jahren

3 Antworten

Du hast schwarz bei jemand anders gearbeitet und bist jetzt angezeigt worden? Mach dir keinen Kopf, in der Regel hast du nichts zu befürchten, egal ob Jugendlicher oder nicht. Bestraft wird grundsätzlich nur der Arbeitgeber, der den Schwarzarbeiter beschäftigt hat. Denn nur der Arbeitgeber hat gegen Pflichten, die ihm auferlegt sind (Meldung zur Sozialversicherung, Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge), verstoßen. Du hast gegen keine Pflicht verstoßen, Ausnahme: Dir könnte wass drohen, wenn du gleichzeitig Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen hast, aber das kommt mit 15 wohl nicht in Frage.

Es kann aber passieren, dass du durch den Zoll als Zeuge geladen wirst, da dort ggf. ein Ermittlungsverfahren gegen deinen Arbeitgeber eingeleitet wird.

mit Jugendstrafrecht kann Dir nicht viel passieren. Google mal Jugendstrafrecht.

Eventuell musst Du Sozialstunden machen.....

Kommt auf den individuellen Fall an.