Habe ich mit 18 Jahren das Recht meine Geburtsurkunde alleinig zu besitzen?

6 Antworten

es ist deine geburtsurkunde und wenn der vater solche spiele macht, einfach eine kopie vom standesamt verlangen, ggf. den vater auf die herausgabe verklagen

Was soll der Unsinn bitte?

Deine Mutter hat keine Zeit, eine Zweitschrift anfertigen zu lassen, aber dann doch genug Zeit, auf das Ding zu warten, bis Dein Vater, der sich bockig anstellt, sie rausgibt?

Die Geburtsurkunde kann jeder Deiner Eltern und auch Du beantragen, soviel ihr wollt und bekommt sie auch.

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

1.) Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht

2.) Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner

3.) Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Kinder, Enkelkinder)

4.) Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

5.) sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Und rausgeben muss keiner von Euch diese, denn jeder hat sie berechtigt.

Also, Zweitschrift anfertigen lassen und gut ist. Dazu geht man zum Standesamt, kostet ganze 12 Euronen und dauert nur wenige Minuten.

Also deshalb meine Eingangsrückfrage, was soll der Unsinn? Ist das wieder sowas nach dem Motto "wie mache ich meinem Expartner das Leben schwer?"

Achso, wenn das so schnell und unkompliziert ist, dann geht es ja. Meine Mama hatte irgendwo gelesen, dass das 2 Wochen dauert und 30 Euro pro Urkunde kostet. Aber dankeschön!

Nein, hat sie nicht. Und Du hast nicht alleinig das Recht auf Deine Geburtsurkunde. Das Recht haben selbstredend auch Deine Eltern.

Du kannst Dir selbst eine beim Standesamt Deiner Geburtsstadt besorgen, kostet ca. 10€ und das geht ratzfatz.

Bei vielen Standesämtern kannst Du die Urkunden im Netz bestellen.

  • Deine Eltern haben das gleiche Anrecht auf die Geburtsurkunden ihrer Kinder, schließlich ist ihnen das Dokument gemeinsam nach deiner Geburt ausgestellt worden. Das du jetzt volljährig bist, heißt nicht, dass die Geburtsurkunde automatisch in deinen Besitz übergeht.
  • Du hast oder deine Mutter habt jedoch das Recht eine Zweitschrift anfertigen zu lassen.
Habe ich mit 18 Jahren das Recht meine Geburtsurkunde alleinig zu besitzen?

Natürlich nicht. Du hast wie deine Mutter das Recht, "Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag des Standesamtes" (Abstammungsurkunde) kostenpflichtig anzufordern und zu behalten.

Worum geht es hier? 10 EUR, für die man lieber seinen Anwalt von der Kette lässt und dafür 100 EUR zahlt oder wieder mal das Prinzip "Meine Kinder, aber Papa zahlt" ?

kopschüttelnd imager761