Mietwohnung - Herd kaputt, Austausch möglich?

6 Antworten

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  1. An den Einrichtungen des VM hast du nichts (zu) fummeln (zu lassen). Meint, der Eigentümer entscheidet, wer seinen Herd repariert oder (Teile davon) fachmännisch austauschen lässt. Und muss sich nicht auf Preise des billigsten Elektrofachmarkts verweisen lassen wenn er vorträgt, dass der Elektrofachbetrieb seines Vertrauens mit Service und Notdienst das insgesamt bessere Angebot macht :-)
  2. Der VM hat Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Meint, einen Herd desselben Herstellers und mit vergleichbarer Ausstattung des beschädigten Modells.
  3. Der VM hat eine Schadensminderungspflicht. Wäre bsplsw. nur das Ceranfeld beschädigt, kann man das kostengünstig separat austauschen. Liesse sich der Schaden reparieren, muss er dies einem Neumodell vorziehen oder sich die Differenz Alt gegen Neu anrechnen lassen.
  4. Meint: In jedem Fall schuldest du nur den Zeitwert ersetzt. Ein Cerankochfeld hat nach einschlägigen Tabellen wirtschaftlicher Lebensdauer von Einrichtungen in Wohnräumen eine Lebensdauer von 15 Jahren. Eine 4 Jahre altes valutiert demnach mit 11/15 oder knapp 75% des Neupreises. Nur Materialkosten (Ersatzteilpreis) zu diesem Zeitwert darf er als Schaden ersetzt verlangen; die Entsorgungs- und Montagekosten fallen ihm an, wie sie ihm ja auch bei notwendigem Ersatz durch Defekt oder Verschleiß nach üblicher Nutzungsdauer in etwa 11 Jahren angefallen wären.
  5. Sofern du einen Privathaftpflichtversicherung mit Deckung bei Schäden an Mietsachen hättest, könntest du zwar den Schaden darüber abwickeln. Denn sie wird deinem VM nach Angabe des Alters der beschädigten Sachen nur genau diesen Schaden ersetzen, ohne dass du dich mit deinem VM darüber auseinandersetzen müßtest (Schadensabwehrpflicht des Versicherers).
  6. Falls nicht, oder du für diesen vergleichsweise geringen Schaden bei Inanspruchahme deiner PHV einen Risikozuschlag bei der Prämie, gar Kündigung befürchtest, womit du den Schaden nach einigen Jahren eh selbst bezahlt hättest oder dich mit Kündigung nach Schadensregulierung niemand mehr neu haftpflichtversichert, zahlst du eben von der geforderten Schadensersatzsumme nach Rechnung oder Kostenvoranschlag nur 75% des darin berechneten Ersatzteils.
  7. Im Ergebnis rate ich dir, den Schaden durch den VM beheben zu lassen und selbst zu bezahlen, um nicht ohne Privathaftpflichtversicherung dazustehen, die bei existenszbedrohenden Schäden unverzichtbar ist :-O Und auf seine erwartbar überhöhte Forderung folgendes zugangssicher per Einwurfeinschrieben zu antworten: "... n. § 535 BGB haben sie mir die Mietsache, mithin den Einbauherd der mitvermieteten Küche, in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das Ceranfeld des Herdes hat eine übliche Lebensdauer von 15 Jahren und mußte durch meine Beschädigung bereits nach 4 Jahren vorzeitig ersetzt werden. Der von mir unstreitig zu ersetzende Schaden beläuft sich demnach auf den Zeitwert, mithin - zu Ihren Gunsten gerundet - 75% des Ersatzteilpreises. Es versteht sich von selbst, dass Sie sich bei außergewöhnlicher Ersatzbeschaffung Neu gegen Alt, also eine mit Neuteil um vier Jahre verlängerte Nutzungszeit ebenso anrechnen lassen müssen wie die notwendigen Arbeitskosten, wie sich das aus eingangs erwähnter Rechtsvorschrift ergibt. Nach vorliegender Rechnung beläuft sich der Schaden auf (Ersatzteilkosten 234,50 € + MWSt 19%) x 100 : 75 = 209,30 €, den ich Ihnen zwischenzeitlich mit Verwendungszweck "Schadensersatz Ceranfeld" auf das Mietenkonto überwiesen ersetzt habe."

Viel Erfolg :-)

G imager761

Was wären die Folgen wenn ich den Herd austausche und sein entweder entsorge oder im Keller lasse?

@link4o

Du schuldest weitaus höheren Schadensersatz gem. § 536 c Abs. 2 S. 1 BGB.

@imager761

Verstehe, danke dir. In Zahlen, was würde das ungefähr bedeuten?

@link4o

Na, den Zeitwert eines vergeleichbaren Herdes, den du in feuchtem Keller hast vergammeln lassen.

Danke dir nochmal für deine Antwort

  1. Der Vermieter hat Anrecht auf einen gleichwertigen Herd.
  2. Anschluss und Entsorgung des alten Herdes vom Fachbetrieb kosten schon einiges.

Kannst du gleichwertigen definieren?

@link4o

Es gibt Herde mit zig Funktionen (hochwertig) und einfachere (z.B. ohne Umlauft). Nun kommt es drauf an, was zutrifft.

Der absolut gleicher Herd kostet 400 Eur bei andere Anbieter (also mein Vermieter nimmt ca. 200 Eur um mein Herd fachgerecht zu entsorgen und auszutauschen). Wahnsinn!

Du vergisst aber das bei 400 € noch Anschluss und Entsorgung bezahlt werden muss; allerdings beträgt das in der Regel so um 50 € und da sind 200 € zu viel.

Wenn Du also den baugleichen aber günstigeren Herd fachmännisch aufstellen lässt, kann sich der Vermieter nicht dagegen wehren weil er sich an das Wirtschaflichkeitsgebot halten muss.

Aber vor Allem ist zu beachten, dass Du nur den Zeitwert bezahlen musst und nicht den Neupreis.

Die Frage ist also wie alt der alte Gerd ist.

ca. 4 Jahre... wenn ich nur den Zeutwert bezahlen soll, warum verlangt der Vermieter so viel von mir? :/

@link4o

Weil er ein Vermieter ist, der sich mit Mietrecht nicht auskennt und er meint dass er im Recht ist.

@johnnymcmuff

Also wenn dieser Herd Lebensdauer von ca. 10 Jahre hätte, 4 sind schon vorbei, ich muss 6 Jahren mal 40 (400 Eur durch 10 Jahren) bezahlen? Die Frage ist, soll ich diesen Herd entsorgen oder dem Vermieter das überlassen? Ich kann einen Herd bei Media Markt mit Entsorgung von altem Herd kaufen

@link4o

Die Frage ist, soll ich diesen Herd entsorgen oder dem Vermieter das überlassen?

Einige Dich mit dem Vermieter denn einfach seine Sachen entsorgen darfst Du nicht.

Der Vermieter hat nur Anspruch auf den Zeitwert. Nicht auf einen neuen Herd. Hast du keine Privathaftpflichtversicherung?

Doch, die übernehmen das aber nicht

Nur festverbaute Inventar... was auch immer, mir sind die "kleine" Regel bei Versicherungen gut bekannt, damit die so wenig auszahlen wie möglich

@link4o

Nenn michdusselig, aber ein Herd ist ja eigentlich „fest verbautes Inventar“

@Repwf

"Beispiele für festverbaute Mietsachen, die von der Haftpflichtversicherung in der Regel abgedeckt werden:

  • Türen, Fenster, Wände
  • Böden unterschiedlicher Art (Dielen, Fliesen)
  • Sanitäranlagen wie Waschbecken, Badewannen, Duschkabinen und Toiletten
  • Einbauschränke werden in der Regel von der Haftpflichtpolice mitberücksichtigt

"

@link4o

„Beispiele“ bedeutet aber das das eben NICHT ALLES ist was versichert ist

Der Vermieter kann bei Eigenverschulden Schadenersatz fordern. Zunächst solltest du deine Haftpflichtversicherung konsultieren. Wenn du versichert bist, werden alle mit dem Austausch entstehenden Kosten dem Vermieter erstattet.

Zu ersetzen ist von dir bzw. der Versicherung lediglich der Zeitwert (neu für alt). Keinesfalls darf dir der Neuwert berechnet werden. Bei dem Alter von 4 Jahren schätze ich den Zeitwert bei 70%.

Was hast du angestellt, dass du der Meinung bist, du seiest schuld an dem Defekt? Geht der Herd nicht zu reparieren?

Ich habe die Ceranfeld kaputt gemacht.

@link4o

Und wie kam es dazu?

@albatros

Ich glaube ist nicht wirklich relevant, es ist mein Schuld, ist klar :/

@link4o

Ein Cerankochfeld kann auch kaputt gehen ohne dass der Benutzer (Mieter) das direkt verschuldet. Ich wollte dir nur eine Brücke bauen.

Dass die Haftpflichtversicherung hier nicht zahlen will halte ich für nicht gerechtfertigt. Warum sonst drängen Vermieter darauf, dass ihr Mieter eine solche Versicherung abschließen soll?

Möglicherweise muss die Police explizit ausgefertigt sein um eine Leistung zu bekommen. Ich würde schriftlich die Regulierung fordern und schriftliche Antwort fordern.

@albatros

Hier eine Ergänzung:

Wichtigste Versicherung der Mietwohnung: Haftpflichtversicherung

Als Mieter ist man regelmäßig für alles verantwortlich, was in der gemieteten Wohnung beschädigt wird.  Der Mieter haftet nach dem Zivilrecht höchstpersönlich und verschuldensunabhängig für alle derartigen Sach- und Personenschäden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für daher jeden Mieter und besonders Familien mit Kindern oder Haustierbesitzer sinnvoll: üblicherweise werden alle Mietsachschäden abgedeckt.

Hier darf nicht mit der Gebäudeversicherung des Vermieters oder der Hausratversicherung des Mieters verwechselt werden.

@albatros

Noch eine Ergänzung: 

Diese Mietsachschäden bezahlt die Privathaftpflicht

  • Schäden an fest eingebautem Mobiliar (Einbauküche usw.), wenn dieses Bestandteil der Mietwohnung ist.

 

@albatros

Zählt das ceranfeld nicht zu glasbruch? Wenn er den nicht mit versichert hat könnte due Versicherung glatt recht haben?