Freund verursacht Schaden an Mietwohnung wem gegenüber haftet er?

14 Antworten

Der Vermieter will das nicht, weil die Haftpflichtversicherung ihm nur den Zeitwert oder Reparaturkosten zahlt.

Mehr müsst ihr aber auch nicht zahlen.

So steht es im § 823 BGB

Euer Freund soll das seiner Haftpflichtversicherung melden. Diese wird dann die überhöhte Forderung zurück weisen.

Weitere Korrespondenz dann grundsätzlich nur noch über den Versicherer.

Es wäre mir ziemlich egal, ob der Vermieter sich querstellt oder nicht. Meldet es der Versicherung, lasst die den Schaden regulieren.

Der einzige Grund für die Weigerung des Vermieters, der mir da einfallen würde, wäre der, dass die Versicherung nach dem Alter des Laminats fragen und nur den Zeitwert ersetzen wird.

Bei Laminat gehen Gerichte von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus. Die Anschaffungskosten werden also durch 10 Jahre geteilt. Mit jedem Jahr Nutzung wird dann 1/10 von den Anschaffungskosten abgezogen. Und von diesem Wert wird dann ausgegangen, wenn es um die Regulierung des Schadens geht.

Wenn das Laminat also schon fast 10 Jahre oder sogar noch länger in der Wohnung liegt, dann ist der Zeitwert minimal und somit auch die Zahlung der Versicherung weit von dem entfernt, was ein Austausch kosten würde bzw. dem, was ihr dem Vermieter für den Schaden schuldet. Gerade, wenn der Zeitwert bei 0 Euro liegt, weil es schon mehr als 10 Jahre sind, würde der Vermieter also von der Versicherung gar nichts bekommen.

Und genau an dem Punkt gehen Vermieter dann gern auf Dummfang und stellen den Mietern horrende Kosten in Rechnung. Muss der Mieter dann auch nicht zahlen. Aber im Gegensatz zu Versicherungen sind Mieter in diesen rechtlichen Fragen nicht immer fit und zahlen dann brav...

Danke, ich denke genau so ist es. Das Laminat dürfte an die 10 Jahre alt sein. Die Versicherung will als nächstes einen Kostenvoranschlag. Sollen wir den machen oder zahlt die Versicherung dann allgemein nichts mehr?

@yungy

Holt euch einen Kostenvoranschlag ein und wartet dann einfach ab, was die Versicherung dazu sagt. Mit der Entscheidung der Versicherung könnt ihr dann auch dem Vermieter gegenübertreten, also, ihm die vorlegen. Wenn die nichts zahlen, schuldet ihr ihm auch nichts.

@HappyMe1984

Alles klar, danke für die Hilfe!

Das wird über die HP des Verursachers reguliert.

Der Vermieter unterliegt der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Er hat nur Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber dem Verursacher, welche dem günstigst möglichen Weg entsprechen den Zustand unmittelbar vor Schaden wiederherzustellen (§ 823 BGB).

Die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers hat diesen zu 100% von Haftungsansprüchen freizustellen, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unberechtigte abzuweisen.

Der Freund muss das zahlen bzw. seine Versicherung. Was hat der Vermieter und seine Versicherung damit zu tun?

Ja aber wir dachten, dass er das an den Vermieter (Eigentümer) zahlen müsste.

@yungy

Das wird auch passieren. Der Laminat gehört dem Vermieter und daher muss er den Schaden ersetzt bekommen. Das beste ist, wenn der Freund eine Haftpflicht hat und die regelt dass dann mit dem Vermieter.