Habe ich einen Anspruch auf meine Halbwaisenrente während ich auf meinen studiumsplatz warte?

2 Antworten

Hallo,

Halbwaisenrente wird bis zum 27. Geburtstag gezahlt. Danach nur, wenn Wehr- oder Zivildienst oder nach einenm bestimmten Datum FSJ, Bufdi etc. geleistet wurde.

Voraussetzung ist ab dem 18. Geburtstag:

  • Schulbesuch

  • Studium

  • vorgeschiriebenes Praktikum

  • Lücken von max. 4 Monaten zwischen diesenm 3 beschriebenen Tatbeständen

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48R5.2.2.2

Bei FSJ, Bufdi etc. besteht auch Anspruch auf Waisenrente.

In dem Monat des 27. Geburtstags endet aber grds. in allen Fällen der Anspruch.

Gruß

RHW

Wenn das Praktikum erforderlich ist für das Studium, wird während dieser Zeit auch die Waisenrente weiterbehalt. Auch während eines FSJ. Allerdings endet der Anspruch der Waisenrente mit 27. Danach ist ganz egal welche Ausbildung Sie machen. Die einzige Ausnahme ist, wie vom Vorredner bereits angesprochen ein Hinausschieben bis 28 um einen Wehr- od. Zivildienst.