Kann man Halbwaisenrente im Ausland weiter beziehen?
Hallo, meine Freundin (23) ist im Oktober nach Amerika ausgewandert. Da ihre Mutter verstorben ist, bekommt sie Halbwaisenrente. Zudem hat sie eine Sehschwäche und hat theoretisch dadurch auch Anspruch auf Weiterzahlung bis zum 27. Lebensjahr.
Das Geld wird bis heute auf ihr deutsches Konto überwiesen. Jetzt meine Frage: "Hat sie, obwohl sie nicht mehr in Deutschland lebt (hat aber noch die deutsche Staatsbürgerschaft) noch weiter Anspruch auf Halbwaisenrente?"
Sorry, wenn ich was vergessen habe, was wichtig ist.
2 Antworten
Die Renten werden auch ins Ausland gezahlt und auch kann deine Freundin sich in Amerika ein Konto einrichten und dies der Rentenversicherung mitteilen.
Es ist sehr wichtig, das der Umzug der Rentenversicherung mitgeteilt wird, wenn man mehr als 6 Monate sich im Ausland aufhaelt.
Der Anspruch bleibt bestehen und wird dann auch bis zum 27. Lebensjahr gezahl;t. Die Aenderung der Bankverbindung kann man auch dem Postrentendienst mitteilen, die haben eine Webseite, da kann man sich die Formulare die benoetigt werden herunterladen oder auch online die Veraenderungen mitteilen.
Jedes Jahr muss man dann eine Lebensbescheinigung der Rentenversicherung zusenden, der kann von einem amerikanischen Notar beurkundet werden. Es geht nur dadrum, ob man noch lebt und noch im Ausland wohnhaft ist. Versaeumt man dies wird die Rente automatisch erst einmal eingestellt.
Der Anspruch auf die Rente selbst bleibt entsprechend der Anspruchsvoraussetzungen bestehen, das hat aber mit der Zahlung selbst nichts zu tun. Auch die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
Bei Verzug ins Ausland wird die Zahlung auf ein deutsches Konto in der Regel eingestellt und über den Postrentendienst an ein Konto im Ausland gezahlt. Wie genau das funktioniert ist von dem Land abhängig in welches der Rentenbezieher verzogen ist, nebenbei ist es wichtig ob der Umzug dauerhaft oder nur vorübergehend ist.
Für die Auslandszahlungen gibt es Verbindungsstellen die sich um das jeweilige Land kümmern, für die USA ist das die Deutsche Rentenversicherung Nord mit Sitz in Hamburg. Diese steht euch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Zahlung selbst wird in den meisten Fällen nicht direkt sondern über die korrespondierenden Sozialversicherungsträger im Ausland abgewickelt, in den USA die Social Security Administration.
Die Zahlung ins Ausland ist zwar mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden, grundsätzlich aber kein Problem. Bitte setzt euch mit der RV in Hamburg in Verbindung.