Habe ich eine Chance ein Reiseunternehmen zu verklagen?
Also ich wollte mit Rainbowtours in den urlaub und alles was schief laufen konnte ist schiefgelaufen wir sind anstatt um 20 uhr . um 15 uhr am nächsten tage gefahren bzw dann geflogen . Überall schimmel dreck zu 9 in einem zimmer mit 4 Betten mit wild fremden Menschen . Ich will mein geld zurück und schadensersatz habe ich überhaupt eine chance ? Ich bekomme harz 4 und habe auch nicht so das geld ein anwalt zu bezahlen . Wird sowas schnell gehn und wann kann ich damit rechnen mein geld zurück zu bekommen bzw kann ich überhaupt mit erfolg rechnen ?
Danke im Vorraus Susi
8 Antworten
also wenn du Hartz 4 bekommst, hole dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht. Damit gehst du zu einem Anwalt. Der wird dir dann erklären welche Möglichkeiten du hast und ob du Aussicht auf Erfolg hast. Je nachdem informiert er dich auch über PKH etc.
Wurde das Hotel informiert? Wurde der Reiseleiter vor Ort informiert? Wurden die Zustände dokumentiert? Zeugen? Wenn ja, dann könnte es eine teilweise Reisekostenerstattung klappen. Schadenersatz - nein.
Wann wurde die Reise beendet? Die Forderungen müssen innerhalb von 4 Wochen angemeldet werden.
Der Reiseleiter muss doch irgendwann wieder aufgetaucht sein. Und wegen fremder Menschen können Sie nichts monieren. Die kennen sich meist alle nicht. Die anderen Zustände sind zu monieren.
Beschwerden müssen immer vor Ort, also am Reiseort, geschehen. Beim Reiseleiter, wenn es einen gab. Oder direkt nach der Reise beim Veranstalter schriftlich beschweren. Das sollte immer einer Klage vorausgehen. Hatten Sie denn ein Mehrbettzimmer gebucht? Wenn ja, dann ist hier nichts zu monieren. Die Verspätung ist allerdings vom Reiseunternehmer zu verantworten, wie auch das verschmutzte Hotel. Die Veranstalter zahlen meist eine kleine Entschädigung auch ohne Klage. In Ihrer Situation rate ich von einer Klage ab. Wurde durch ein Reisebüro gebucht, müssen Sie sich auch dahin wenden. Nichts ist für ein Unternehmen schlimmer als negative Berichte. Wenn Sie das schreiben, werden die sich schon regen.
Susi,
es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Meist steht irgendwo noch so etwas wie: "Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei nicht Verfügbarkeit von Zeiten abzuweichen, ein anderes Zimmer bereitzustellen, etc." Wenn geklärt ist, dass der Reiseveranstalter tatsächlich gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat, kommt es darauf an, dass du alle Mängel belegen kannst.
Und bevor du dir dann einen Anwalt suchst, lies bitte meinen Tipp
www.gutefrage.net/tipp/kosy-these-nr-1--der-weg-zum-anwalt-lohnt-sich-selten-
Ich sehe deine Chancen positiv. Dein Anwalt wird beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Wie das mit den Kosten deines Anwaltes ist, kann ich dir nicht sagen. Die mußt du wohl zahlen. Falls du gewinnst zahlt die Gegenseite deinen Anwalt, aber vor Gericht kommt es zu (meiner eigenen Erfahrung) 95% zu einem Vergleich, sodass du auch - zumindest einen Teil der Kosten - bezahlen mußt.
Die Prozesskostenhilfe ist ja eben dazu da, damit sie den Anwalt nicht selber zahlen muss. Das tut die Staatskasse. Sollte sie entsprechendes Einkommen haben, könnte eine Ratenzahlung vereinbart werden, dies ist aber nicht der Fall. Also wird sie wohl ratenfreie Prozesskostenhilfe bekommen. Diese wird nur gezahlt, wenn eine Aussicht auf Erfolg gegeben ist! Und es wird auch nicht immer ein Vergleich geschlossen. Das kommt durchaus vor und ist auch gut so. Die Kosten werden bei einem Vergleich gequotelt.
Es war ja keiner da zum Informieren da wir eingeschlossen wurden sind . Der reiseleiter war mit den andern personen im Bus unterwegs wir waren nur 9 wild fremde personen ohne alles . Die zustände sind fotografiert wurden zeugen sind nur wir reisende Dei reise wurde jetzt am Mittwoch beendet