Ist Flughafenänderung erlaubt und wie viel Schadensersatz kann man verlangen?
Meine Mutter und ich haben eine Reise in die Türkei bei GTI gebucht. Der Hinflug sollte am 8.7.11 von Berlin Tegel sein, weil wir nur 20 min. davon entfernt wohnen. Gestern also 2 Tagen davor haben wir einen Anruf von GTI kurz vor 18.00 Uhr bekommen das es eine Flughafenänderung gibt und wir deshalb von den Flughafen Dresden fliegen. Ein Tag davor war meine Mutter aber beim Flughafen Tegel und hat die Tickets von GTI abgeholt wo alles genauso drauf steht wie es eigentlich sein sollte,also von Tegel. Meine Mutter rufte nach dem Anruf bei unsern Reisebüro an, dass meinte das GTI es schon seit mehren Tagen wusste uns aber nicht benachrichtigt hat. Nun wollen sie uns nur 20 euro pro Person Schadensersatz zahlen. Wie wir nach Dresden kommen ist GTI und dem Reisebüro egal,denn meine Mutter hat Angst vom Bahnfahren und nach Dresden müssten wir 3 mal Umsteigen und die Fahrt würde mind. 6 Stunden dauern. Ein Mietauto ist teuer und die Benzinkosten für ein Auto sind nach Dresden und zurück viel höher als 40 euro. Wie viel Schadensersatz können wir verlangen und ist es eigntlich erlaubt 1/2 Tage vor der Reise eine Flughafenänderung mittzuteilen?
5 Antworten
Eine Umlegung des Flughafens ist bei Pauschalreisen immer möglich, auch kurzfristig. Die Auskunft des Reisebüros, dass GTI das schon gewusst hat, aber dennoch die Unterlagen auf Tegel ausgestellt hat, halte ich für falsch. Sobald die Daten im System sind, kann nicht mehr auf den alten Flughafen ausgestellt werden. Aber egal.
Die Frankfurter Tabelle sieht in dem Fall gar keinen speziellen Schadensersatz vor. Der Ersatz für einen nicht stattfindenden Transport zum Hotel ist z.B. nur mit den Kosten des Transportmittels definiert. Ein Taxi dürfte aber in dem Fall ausscheiden. Die Kosten wären unverhältnismäßig. IdR wird Bahnpreis angesetzt. Sechs Stunden halte ich für ein wenig viel. Zumindest Hbf - Hbf sind es zwischen 2 und 2,5 Std. Das ist immer zumutbar. Die Kosten allerdings sind für eine Fahrt mindestens 32 Euro, also 60 für zwei Personen. Evtl. noch Nahverkehr. Da könnte ein Mietwagen vielleicht billiger sein. Diese zweimal (wenn der Rückflug auch nach Dresden geht) sollten eigentlich machbar sein.
Dass Deine Mutter Angst hat vor dem Bahnfahren (Was es alles gibt?) ist unerheblich, das hat GTI nicht zu vertreten.
Evtl. musst Du dieses Geld aber einklagen, wenn GTI nicht einlenkt. Das beinhaltet ein gewisses Risiko. Und: Eine Kündigung nach § 651 e Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn Mängel von mindestens 20% vorliegen.
Die Ansprüche bei Flughafenänderung sind gesetzlich geregelt und hängen von mehreren Umständen ab, die hier gut erklärt werden samt Briefvorlagen . http://www.reiserechts-register.de/rechtssicheretextmuster/reisevorantrittstornieren/flughafennaenderung-musterschreiben/flughafennaenderung.php
Nehmt euch ein Taxi und stellt dem Reiseveranstalter die Kosten in Rechnung.
Und bleibt auf den Taxikosten sitzen, hast Du vergessen zu schreiben.
Ist erstens eine Frechheit des reisebüros' und zweitens dürft ihr noch mehr verlangen;) Vlt. findest du hier etwas > http://www.holidaycheck.de/thema-Bei+Flugaenderung+Reise+stornieren-id_81424.html?page=4
Was kann das Reisebüro dazu, abgesehen von der komischen Auskunft, dass GTI das schon lange wusste?
Mein gebuchter Flug nach Herklion 20.06 von Zweibrücken aus wurde gestichen, da der Rückflug 1.6. nicht stattfindet. (Anreise ca. 80 KM) Reisegesellschaft bietet uns Köln für Hin u. Rückflug an. Da der Abflug schon 5,30 wäre ist eine Anreise per Zug schon am 19.06. nötig . ( ca 250KM). Kann ich unter diesen Bedingungen vom Vertrag zurücktreten den Reisepreis zurück fordern? Warum ist der Hinflug nicht von Zweibrücken aus möglich, ( der Flug findet statt) und der Rückflug dann über Frankfurt ?