Ebay verkäufer verklagen? wer trägt die kosten?

10 Antworten

":-( ja genau so...nur muss ich jetzt mit dem Kundenservice noch warten, auf die antwort von ihm warten...:-("

  • Wann hast Du den Fall eröffnet?
  • Bis wann soll der lt. ebay/Paypal Verkäufer reagieren bzw. den Versand nachweisen?

Solltest Du dann Dein Geld nicht durch Paypal zurück erhalten, kannst Du zivilrechtliche Schritte gegen den Verkäufer unternehmen.

So lange die Angelegenheit bei ebay/Paypal terminlich schwebt, ist alles andere billige Rachsucht!

möchte ja nicht nur mein geld zurück. eigentlich hätt ich gerne die kleidung! wenn nicht möglich hätt ich gern mein geld zzgl. Schadensersatz i. H. des Warenwertes (der liegt eigentlich zwischen 2000-3000 Euro).

Hat Dich schon mal einer auf Dein gewerblichen Handel bei ebay oder auf dem Flohmarkt angesprochen?

@haikoko

wieso denn gewerblicher handel?? ich habe weder Gewerbe noch handele ich auf ebay.. ich kaufe lediglich gerne ab und an schnäppchen auf ebay!!!!!

@wiedumirichdir

Je mehr Ausrufezeichen am Ende eines Satzes stehen, desto...?

er hat ja auf ebay dann reagiert...aber des is schon wieder 2 wochen her.... angeblich wollte er die ware ja verschicken:::

Warum ist dass billige rachsuch???? gehts noch???

würdest du über 5 wochen auf deine ware warten??

@wiedumirichdir

Die erste Erklärung war Krankheit, da kannst du kein Gegenteil beweisen.

aber des is schon wieder 2 wochen her.... angeblich wollte er die ware ja verschicken:

Wurde die Lieferung mit einer Trackingnummer nachgewiesen? Wenn Du diese haben solltest, was sagt dann die Website des Versanddienstleisters dazu?

wieso denn gewerblicher handel?? ich habe weder Gewerbe noch handele ich auf ebay.. ich kaufe lediglich gerne ab und an schnäppchen auf ebay!!!!!

Dann habe ich wohl Deine Frage, ob Du ein günstig ersteigertes Paket Kinderkleidung, Neuware, auf dem Flohmarkt verkaufen könntest, missverstanden.

@haikoko

missverstanden

Eher nicht.

@Anna0hAnna

und wenn sowas eine einmalige geschichte is, muss ich mich gleich gewerblich melden?

wusste es ja nicht, bräuchte nur kurzfristig ein bissl geld für etwas und dache ich mach des mal....muss ich jetzt zum gewerbeamt und mich für ein paar stunden als gewerblicher Verkäufer melden?

@Anna0hAnna

naja anscheinend hast du meinen sarkassmus nicht verstanden:

Ich weiß wann ich ein Gewerbe melden muss. Liest du eigentlich die Links, die du hier verteilst auch mal selbst.

Da ich es nicht auf Dauer geplant habe, sondern sowas vielleicht 2-3 Mal im Jahr machen möchte, muss ich auch kein Gewerbe anmelden.

Somit hat sich deine Frage:

**Hat Dich schon mal einer auf Dein gewerblichen Handel bei ebay oder auf dem Flohmarkt angesprochen?****

erledigt oder? ALSO ZUM MITSCHREIBEN . ICH NIX GEWERBLICH!!!!!!!!!!!!!!!!! UND ICH SETZE SOVIELE AUSRUFEZEICHEN WIE ICH WILL:::::KLAR

@Anna0hAnna

ich weiß dass sagen so viele zu mir ;-) Ständig!

das dir das auch aufgefallen ist....finde ich toll

Deine Chancen stehen sehr gut.

Willst du wirklich direkt zum Anwalt? Hast du ebay schon kontaktiert?

Wenn du ihn tatsächlich verklagst, kommt es auf den Ausgang der Klage an. Wird zu deinen Gunsten entschieden, trägt der Beklagte sämtliche Kosten. Wird das Verfahren aber eingestellt, musst du deine Kosten selbst tragen.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet meistens nichts und der wird dir dann auch schon sagen können, wie gut oder schlecht die Aussichten sind und womit zu rechnen ist.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet meistens nichts

Wie kommst du denn darauf?

@Ratirat

Da komme ich drauf, weil ich bei mir in der Stadt mindestens fünf Anwälte kenne, bei denen es so ist.

@TheBigWini

Tja, kann sein, aber das ist definitiv nicht normal. In § 34 RVG wurde extra geregelt, dass die Gebühr für eine Erstberatung von Verbrauchern 190 € nicht übersteigen darf.

leider kosten die erstberatungen hier bei uns sehr wohl was....bis zu 150 euro.

so ein mist ehrlich...versteh nicht, warum solche leute dann überhautp eine auktion anbieten....

kann ich dann auch auf schadensersatz klagen ??

@wiedumirichdir

Du kannst jederzeit klagen und auf was und wogegen du möchtest. Die Kosten dafür musst du zunächst einmal selbst tragen und sie im Obsiegensfalle von der Gegenseite einzuklagen versuchen.

Für Hartzer und Sozialhilfeempfänger besteht noch die Möglichkeit, einen Prozesskostenvorschuss (PKV) zu beantragen. Dadurch fallen bereits im Vorfeld einige Anwälte weg, die mit so einem Papier erst gar nicht tätig werden. Die Gewährung eines PKV ist aber auch davon abhängig, ob die angepeilte Klage ausreichende Erfolgsaussichten vermuten lässt.

Kostenlose Beratung zum PKV erhältst du bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht.

@Anna0hAnna

Für Hartzer und Sozialhilfeempfänger besteht noch die Möglichkeit, einen Prozesskostenvorschuss (PKV) zu beantragen

Nun, vielleicht meinst du ja Prozesskostenhilfe.

@jurafragen

Wie hast du das nur so schnell gemerkt ;-)
Sorry, PKH, also Prozesskostenhilfe war gemeint.
<mode:ausrede>So oft habe ich damit nicht zu tun</mode>

Die weitaus meisten Verfahren dieser Art enden übrigens mit einem Vergleich.
Dann zahlt in der Regel jede Partei die Hälfte der Gerichtskosten und den jeweils eigenen Rechtsanwalt.

Wenn du das als „Chancen stehen sehr gut“ bezeichnen möchtest, hast du ein sehr sonniges Gemüt um das ich dich eventuell beneiden könnte — von der Realität bist du mir dafür aber leider viel zu weit entfernt ;-)

Bei PaPalzahlungen hast du doch Käuferschutz.Ansonsten erstatte Anzeige bei der Polizei wegen Betrug. Teile das dem Verkäufer mit. Hat bei mir was genützt, die Ware kam dann sofort. Einen Anwalt würde ich noch nicht einschalten, da der bezahlt werden muss. Unter Umständen (wenn der Verkäufer kein Geld hat) musst du den bezahlen. Viel Erfolg

Lies doch bitte richtig: Man möchte gerne 2.400,- € (+ RA- und Gerichtskosten) aus einem (eventuell) geplatzten 400,--€-Deal herausschlagen.

1.: Siehe Beitrag von Latricolore.

Ansonsten:

nicht gerade billig um die 400 Euronen habe ich bezahlt

...

hätt ich gern mein geld zzgl. Schadensersatz i. H. des Warenwertes (der liegt eigentlich zwischen 2000-3000 Euro)

LOL! Wenn die Gier gefräßig wird, kommen mitunter so lustige Sachen wie diese hinten raus.

Einen Anwalt musst du zunächst selbst bezahlen, kannst aber auch diese Kosten vom Verkäufer einzuklagen versuchen, falls er denn (dann noch) was hat. Bis zum Abschluss aller gerichtlichen Verfahren geht dein Kind womöglich bereits zur Schule, wenn du etwas Pech hast auch schon nicht mehr.

Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Land schon immer zwei verschiedene Paar Stiefel gewesen, das gilt heute mehr denn je. Get real!

Hier sollte es doch durchaus ausreichend sein, eine Strafanzeige bei der Polizei auf zu geben.

Alles andere wäre sicherlich zu hohes Risiko für dich, da der Anwalt natürlich auch bezahlt werden will und sollte bei der Gegenseite nichts zu holen sein, so wird er sich das sicher gerne von dir holen.

Eien Strafanzeige wird nichts bringen, da kein hinreichender Verdacht auf eine Straftat gegeben ist. Und Ware oder Geld bekommt man dadurch sowieso nicht!

Lalülala!!!Elf

Bei jeder Antwort dieser Art wird es mir wieder geradezu schlagartig in Erinnerung gerufen, warum die Trachtentruppe kaum noch ihre Kernkompetenzen zu erfüllen vermag:

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Denk doch mal drüber nach, inwiefern diese beiden von einem geplatzten eBay-Deal berührt oder gar beeinträchtigt sein könnten, nur ganz kurz.

Tipp: RTL gucken hilf da nicht weiter.