Habe ich ein Recht auf Unterhalt nachdem ich mein Abitur habe?

5 Antworten

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Die Gerichte erkennen einen Unterhaltsanspruch für die Zeit zwischen Abitur und dem Beginn des Wintersemesters an. In dieser Zeit musst Du nicht arbeiten, sondern kannst Dich auf das Studium vorbereiten (Zimmer suchen, Dich mit der anzuschaffendenen Literatur beschäftigen usw). Normalerweise beträgt diese Phase rund 4 bis 5 Monate. Wenn Die Phase bei Dir erst später anfägt, weil Du zuvor im Ausland warst, so beginnt eben auch der Unterhaltsanspruch erst später. 

auchmama  25.03.2016, 14:07

Die Gerichte erkennen einen Unterhaltsanspruch für die Zeit zwischen Abitur und dem Beginn des Wintersemesters an. In dieser Zeit musst Du nicht arbeiten, sondern kannst Dich auf das Studium vorbereiten

Diese Aussage kann man im Internet zwar überall nachlesen und trotzdem gibt es Richter, die das vollkommen anders sehen!

Das ist kein Scherz, das ist die Realität!

Es ist vielleicht zwar das, was der Fragesteller gern lesen möchte. Trotzdem sollte er sich auf diese Aussage bitte nicht verlassen - könnte für ihn schwierig werden. Denn bei einer evtl. Unterhaltsklage dauert es recht lange, bis ein Urteil gesprochen wird und dann könnte der Schuss nach hinten los gehen :-/

Roland Sperling  26.03.2016, 09:04
@auchmama

Richtig ist, dass man sich nie darauf verlassen darf, dass ein Richter die Rechtslage kennt. Deshalb muss an die entsprechenden Urteile ausführlich zitieren. 

Das sehen leider inzwischen einige Richter anders!

Ich kenne ein aktuelles Urteil, wo ein volljähriges Kind sogar zwischen Abi und Studienbeginn jobben musste und da lagen man grad knappe 4 Monate dazwischen. Der Rahmen ist also bei gesunden Volljährigen recht eng gesteckt und ab 18 ist erst mal jeder für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich!

Ich kann Dir nur raten, dass ganz genau und gründlich mit Deinen Eltern, also mit BEIDEN abzusprechen! Ab 18 musst Du Deinen evtl. Unterhaltsanspruch auch selber geltend machen und beide Elternteile wären dann, sofern sie natürlich leistungsfähig sind, zum Barunterhalt verpflichtet! Deine "Pflicht" ist es dann, Deine Ausbildung zügig zu absolvieren - also rumbummeln solltest Du nicht, weil auch dann der Anspruch verwirkt werden kann!

Positiv rechne ich Dir allerdings an, dass Du Dich jetzt bereits mit der Problematik auseinander setzt. Das ist auch wichtig und richtig, bevor man ganz ohne Geld dasteht!

Alles Gute wünsche ich Dir und behalte bitte Plan-B, Jobsuche für die Übergangszeit im Auge - ohne Fleiß keinen Preis!

Wenn du nach dem Abitur zügig ein Studium anstrebst, hast du ein Recht auf den Unterhalt (übrigens auch das Kindergeld). Eine Auszeit im Ausland unterbricht den Anspruch. Der lebt dann wieder auf, wenn du mit dem Studium beginnst.

Kommt drauf an, die langedu dich in deiner Orientierungsphase befinden willst.