Volljähriger Sohn ohne Ausbildung. Unterhaltspflicht?

11 Antworten

Die 25 Jahre gelten nur beim Studieren oder einer 1 Ausbildung Aber wen du es genau wissen wilst kanst du enrtweder beim amtsgericht nachfragen oder besser noch direkt beim anwalt.Die bis 25 jahre reglung war eigentlich für /gegen Langzeitstudenten gedacht.Mach mal Einen Termin im Jobcenter für ihn aus und gehe mit wen du dort sagst das er nur interese an einen minjoib hat wird man ihn wohl da aufklären was er alles tun MUß wen er finanzielle unterstützung vom stadt will danach wird er schon vernüftieg Lass ihn dort mal beraten .Oder versuch ihn dort in den 1€ verdinst zu bringen danach wird er vernüftieg.

Besser wäre es, wenn ihr eurem Sohn mal in den Hintern tretet, damit der mal was macht. Vielleicht ist er ja überfordert und braucht Hilfe? Ihn einfach rauszuwerfen halte ich nicht für richtig.

Mythos 25:

Der stammt aus dem SGB II § 22 Absatz 5 und greift nur, wenn ein Kind unter 25 ALG II beantragt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Das Kind kriegt dann zwar ALG II, aber nicht für Miete und Heizung, wenn es genauso gut bei den Eltern wohnen könnte!

Die können ihr Kind aber jederzeit rausschmeißen!!!

Je - der - zeit!

Bis das Kind 18 ist, haben die Eltern das Aufenthalsbestimmungsrecht. Sie können also bestimmen, wo das Kind sich aufhält: Bei ihnen, bei Oma auf dem Lande oder beim Onkel in der Stadt! Oder in einem Internat (hehe: sonst würden da nur wenige Kinder wohnen, LOL!).

Hauptsache, die Eltern zahlen Unterhalt.

Sobald das Kind 18 ist, fällt auch der Unterhalt flach, falls das Kind nicht gerade noch seine Erst-Ausbildung absolviert. Denn ohne Ausbildungs-Bemühungen dominiert die Erwerbs-Obliegenheit des Kindes die (laut BGB im Grunde ewig bestehende) Unterhaltspflicht der Elternteile.

Diese (im Grunde ewig bestehende) Unterhaltspflicht der Elternteile wird erst wieder relevant, wenn das Kind nicht mehr voll erwerbsfähig ist - weil dann eben die bis dahin dominierende Erwerbs-Obliegenheit des Kindes flach fällt.

Die Eltern können ihr Kind also an dessen 18. Geburtstag rausschmeißen (vorher natürlich auch - etwa zu Oma ;-) - verzögern könnte dies löbliche Unterfangen höchstens ein eventueller mietrechtlicher Anspruch des Kindes, der aber selten virulent wird, wenn das Kind bislang nur gratis im Haus geduldet worden war.

Oder man ruft mal das Jugendamt an. Die kümmern sich auch um Leute zwischen 18 und 21 - was hier wohl dringend nötig ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Irgendwie ist bei Euch was schiefgelaufen. Mit welcher Begründung hat denn der Knabe seine Ausbildung abgebrochen? Was sagt er, warum er keine neue Ausbildung machen will? Irgendeinen Grund muss er doch angeben. Was macht er denn derzeit, außer faul auf der Haut zu liegen?

Dir ist klar, dass Ihr auch kein Kindergeld mehr bekommt, sobald er 18 Jahre alt ist, wenn er nicht zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht? Er müsste sich dann zumindest ausbildungssuchend melden.

Hi, also wir hatten vor einigen Jahren auch das Problem, wir haben ihn mit 18 quasi rausgeworfen. Er ist dann bei Kumpels eingezogen und ist zum Sozialamt gegangen. Die haben ihm dann Geld gegeben welches sie von uns wieder haben wollten. Wir haben uns geweigert und eine ganze Liste beigelegt was wir alles unternommen hatten um ihn wieder in Arbeit /Lehre zu bringen. Das war wirklich sehr viel und er hatte alles geschmissen . Daraufhin mussten wir nicht zahlen, weil er dabei eine Mitwirkungspflicht hat und dieser nicht nachgekommen ist.