Kindergeld nach Ablehungsbescheid von der Uni?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt eine Überbrückungszeit von 4 Monaten, in denen ohne Nachweis weiter Kindergeld gezahlt wird.
Anspruch auf Kingergeld hat grundsätzlich jeder unter 25 J., wenn er sich in der Ausbildung befindet. Hierbei zählen aber auch Praktika, freiwiliges soziales Jahr o.ä. zu ausbildungsähnlichen Tätigkeiten, die den Anspruch begründen können.
Auch wenn sich um ein Studiums oder Ausbildungsplatz beworben wurde und nur Ablehungen kamen, also Bemühungen erkennbar sind, kann Kindergeld weiter ausgezahlt werden.
Bei einer Bewerbung aber eher unwahrscheinlich.

Also würde ich dir ein Praktikum oder Ähnliches zu empfehlen, was auch deinem Lebenslauf besser tut als eine "Lücke".

Bist du ü18 so steht dir das Kindergeld nur während eines Studiums oder einer Ausbildung zu.

Kannst du diese Nachweisen, auch wenn sie erst später beginnt, steht dir für eine Übergangsfrist von bis zu 6 Monaten Kindergeld weiterhin zu. 

Kläre das also mit den Ämtern ob für dich die übergangsregelung gild oder nicht.

Auch während der ggf. vergeblichen Ausbildungsplatzsuche besteht Kindergeldanspruch. Die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten beträgt übrigens nur 4 Monate.

Da würde ich mir erst mal weniger Sorgen machen. Denn Kindergeld hat erst mal nichts mit Deinem Bemühen zu tun das Du Geld verdienen oder eben studieren willst. Kindergeld ist eine Leistung die nur davon abhängig ist das Du Kind bist und daran hat sich nichts geändert.;)


Ab 18 ist man kein Kind mehr und Kindergeld steht einem dann nicht mehr bedingungslos zu. Wenn er studieren will ist davon auszugehen, das er ABI hat , also ü18 ist.

Schlichtweg falsch.

@Tsy96x

Schlichtweg kann man eben nicht sagen, ist ja hier auch nicht die Frage gewesen. Nur automatisch passiert erst mal gar nichts. Also es wird kein Geld mehr automatisch bezahlt ab morgen.

Deine Behauptung, dass Kindergeld nur davon abhängig ist, ob man Kind ist, ist schlichtweg falsch. Warum rausreden, anstatt seinen Fehler einfach einzusehen?

@Tsy96x

Klar nur ist nur in diesem geschilderten Fall erst mal Richtig.

Klar kann die Kindergeldstelle zur Auflage gemacht haben das er was machen soll um es weiter zu bekommen. Doch wird es nicht automatisch gestrichen, es sei denn sie haben es ihm schon mitgeteilt das das geschehen wird. Und davon hat er nichts angedeutet.

Melde dich ausbildungssuchend, die Ablehnung der Hochschule und die weitere Ausbildungssuche (Wiederbewerbung zum nächsten Semester) teilst du bzw. deine Eltern umgehend der Familienkasse mit und dann läuft das Kindergeld auch weiter.