Habe ich ein Recht auf Lieferung der Ware - Preisfehler?
Hallo, wenn ich in einem Webshop eine Ware kaufe zu einem Preis X. Verpackungseinheit 10 Stück es sich jedoch dann herausstellt, dass in dem Warenwirtschaftssystem die Verpackungseinheit falsch übernommen worden ist (kein Mitarbeiterfehler), muss dann die ursprüngliche VE von 10 Stück geliefert werden? Bestelleingangsbesätigung und Rechnung waren bereits erhalten. Die Anfechtung des Kaufvertrages kam erst im Nachhinein bei der Reklamation der Minderlieferung.
4 Antworten
Die Anfechtung wurde hier anscheinend nach § 119 BGB angefochten. Die Frist des § 121 BGB wurde nach der obigen Darstellung gewahrt. Die Rechtsfolge der wirksamen Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrags.
Ansprüche aus dem Vertrag hast Du somit keine, da kein Vertragsverhältnis besteht. Wenn Dir ein Schaden entstanden sein sollte, könntest Du ggf. Schadenersatz nach § 122 BGB verlangen. Allerdings könnte hier der Absatz 2 im Weg stehen.
Die Anfechtung wurde hier anscheinend nach § 119 BGB angefochten
Muss lauten "Die Erklärung wurde..."
Nein, hast du nicht. Bestelleingang ist keine Zustimmung zu deinem Kaufangebot.
Auch Schilder in Läden mit evtl falschen Preisen sind nicht bindend. Bei all dem handelt es sich um ein (unverbindliches) Angebot, so etwas darf auch falsch sein. Den Kauf müssen beide erst noch zustimmen.
Ähnlich verhält es sich mit einem Angebot beispielsweise in diesen nervigen Faltblättern, die manchmal im Briefkasten liegen. Steht da etwa eine Kafeemaschine drin, kannst du zwar hingehen und sagen, dass du sie nimmst. Ist aber schlicht keine mehr da, muss der jeweilige Laden sie nicht liefern.
Das mag sein. Du hättest sie auch schon bezahlt haben können, das macht nichts. Geld kann man zurück überweisen. Ich vermute, das war ebenso wie die Eingangsbestätigung eine automatisierte Mail.
Aber selbst eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung kann nachträglich angefochten werden, wenn es sich um einen Fehler handelt (entschuldige, das hatte ich eben etwas schräg formuliert)..
Vgl.: http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/08/bgh-online-haendler-koennen-falsche-preise-anfechten/
nicht unbedingt. Es kommt drauf an, ob der Fehler klar erkennbar war. Es gab einen Fall bei Media Markt. der Fernseher stand für € 999.- ausgezeichnet da, sollte aber 1.999.- kosten. Der Mitarbeiter hatte einfach die 1 vergessen. Da es sich um einen offensichtlichen Fehler handelte hatten die Kunden keinen Anspruch auf diesen Fernseher zum ausgeschriebenen Preis. War es dir klar, dass das ein zu günstiger Preis ist, hast du kein Anrecht auf die Ware zu dem Preis, Es müsste ein neuer KV geschlossen werden
Frag mal die Leute auf mydealz ob sie das dürfen. ^^ Natürlich dürfen sie deine Bestellung stornieren, genau wie du jederzeit vom Vertrag zurücktreten darfst.
genau wie du jederzeit vom Vertrag zurücktreten darfst.
Darf man das? Jederzeit? Gibt's dazu auch eine Rechtsgrundlage?
312g BGB müsste das sein (der Punkt mit Fernabsatzverträgen und dem Wiederrufsrecht, kann grad nicht nachschauen).
Ich habe doch sogar eine Rechnung schon erhalten, geht es noch deutlicher als das? Das ist doch eine Annahme...?!?!