Ist diese Rücklastschriftgebühr zulässig?

6 Antworten

Du hast darauf zu achten, dass Dein Konto gedeckt ist - das sind die normalen  Kosten für eine Rücklastschrift (in diesem Fall 2 x ).

Widerspruch zwecklos

Das sind Kosten, die dem Händler für die Rücklastschrift entstehen, und die dieser natürlich ersetzt haben will.

Außerdem hast du dich mit deiner Unterschrift auf dem Kassenbeleg damit einverstanden erklärt.

Abgesehen davon, dass es Unsinn ist, so kleine Beträge mit Karte zu bezahlen, bist Du nicht sorgfältig genug, zu kontrollieren, ob Du genug Geld auf deinem Konto hast.

Jetzt beschwerst Du Dich, dass Du die hohen Kosten, die Du selbst verursacht hast, auch noch bezahlen sollst. Merkst Du was?

Erwartest Du ernsthaft, dass der Supermarkt wegen Deiner Nachlässigkeit nicht nur hinter € 9,60 herlaufen muss, sondern dass er auch noch die ihm entstandenen Kosten von € 16,00 selbst bezahlt? Träum weiter.

Nebenbei: Bei etwas Kleingeld statt Prepaid-Karte in der Tasche sieht man sofort, wenn es alle ist und verzichtet dann eben mal auf Red Bull, Cola oder Chips etc. (Sorry, etwas Polemik konnte ich mir nicht verkneifen)

ja, es kommt noch eine Bearbeitungsgebühr dazu.