Immobilien Kaufzwang durch Reservierung?
Hallo,
wir haben seit Dezember letzten Jahres ein Grundstück vertraglich reserviert (mit Reservierkosten selbstverständlich). Uns wurde versprochen, dass das Grundstück innerhalb ein bis zwei Monate gekauft werden kann. Nun sind über acht Monate vergangen und wir bekommen bei Nachfrage immer wieder zu hören, dass wir uns in einigen Tagen melden sollten. Da wir gezwungen sind bald auszuziehen und dementsprechend das Grundstück kaufen und bebauen müssen, haben wir keine Möglichkeit noch länger zu warten. Meine Frage nun: ist es möglich einen Kauf zu erzwingen (durch Anklage mit Anwalt) oder verpflichtet die Reservierung den Kauf nicht?
Viele Grüße und danke für die Antworten
7 Antworten
Blöd gesagt: Was im Vertrag steht, gilt. Nicht mehr und nicht weniger. Zur Not, wenn ihr im Rechtsschutz seid, geht halt mal zum Anwalt für Baurecht und der soll euch über eure Möglichkeiten beraten. Falls nicht, gibt bestimmt einige seriöse Rechts-Foren, bei denen auch Leute antworten die nicht nur gemeines Halbwissen haben wie wir hier ;) Denk da bist du besser aufgehoben mit so ernsten und wichtigen Fragen
Das stimmt sofern der Vertrag selbst denn gilt, da beim Grundstückserwerb allerdings die notarielle Beurkundung Formvorschrift ist kann der Verkauf auch nur so verpflichten vertraglich vereinbart werden. Die Reservierung begründet den Kauf selbst leider nicht aber kann den Verkäufer Schadensersatzpflichtig werden lassen wenn dieser einen Rückzieher macht oder den Verkauf wie hier verzögert.
Mein erster Gedanke - ihr habt eine Reservierung mit dem Makler abgeschlossen, nicht mit dem Eigentümer und das Grundstück ist vielleicht überhaupt nicht lieferbar?
Man müsste zumindest die Vertragsinhalte kennen um auf eure Fragestellung eingehen zu können....
LG
So eine Reservierung ist eine reine Absichtserklärung, verkaufen zu wollen, hinsichtlich der Verkausverpflichtigung aber unverbindlich. Die ergäbe sich nur aus ein einem notariell vereinbarten Vorvertrag.
G imager761
die Reservierung ist relativ wertlos, da Immobilien nur beim Notar verkauft werden. Frist setzen, dann die Reservierungsgebühr zurückverlangen. Schadensersatz zu verlangen ist vermutlich sinnlos.
Was steht denn in dem Vertrag genau drin? Ist eine Endfälligkeit angegeben? Was passiert mit den Reservierungskosten?
Du musst diese Fragen mal beantworten, dann können wir hier vielleicht weiter helfen, so stochern wir mehr oder weniger nur im Nebel rum.