Habe ich als Mieter Nachteile wenn ich eine Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus miete?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Überhaupt nicht! Ich habe an beiden Fronten gearbeitet, sowohl in der Behörde, wo ich Objekte unter Denkmalschutz gestellt habe, als auch später als selbständiger Architekt, der ich denkmalgeschützte Gebäude renoviert habe. Niemals gab es einen Nachteil für die Mieter, im Gegenteil.

Der vorangehende Kommentar von Emmawoodhouse hört sich vorsichtig formuliert nicht nachvollziehbar an, da es dort heißt, die "Betriebskostenabrechnung sei ins Astronomische" gestiegen. Betriebskosten, als Nebenkosten, sind die Kosten für Grundsteuer, Treppenhausreinigung, Heizung, Aufzug, Hausmeister und Ähnliches. Diese Kosten hängen eindeutig NICHT von der Eintragung in die Denkmalliste oder einer denkmalgerechten Renovierung ab! Emma sagt also nicht, die Renovierungskosten seien möglicherweise höher, nein, die Nebenkosten seien "astronomisch" gestiegen. Das ergibt keinen Sinn : der Hausmeister ist bei einem Gebäude mit Stuck am Tor nicht teurer, als bei einem Haus ohne Stuck! Ich vermute einen anderen Grund für die erfolgte Nebenkostensteigerung von Emmawoodhouse, und denke, sie hat diese Mehrkosten irrtümlicherweise mit dem Denkmalcharakter in Verbindung gebracht!

Ja, du kannst Nachteile haben. (Bei mir war das so) Wenn das Haus renoviert werden muss, darf der Hausherr das nur unter gewissen Voraussetzungen durchführen lassen. Das bedeutet im Normalfall Mehrkosten und du bezahlst dann eine Menge mehr im Monat, weil die Betriebskostenabrechnung ins astronomische steigt. Und dann kann dir nicht mal die Mietervereinigung helfen, da dies ja rechtens ist. Ich würde dir eher von so einer Wohnung abraten, da ich da selbst reingefallen bin. Liebe Grüße

ja auf jeden fall bei sanierungen z.b. isoliereung darfst du es nicht

nein, der vorteil ist, das es mehr gepflegt wird von den zuschüssen der stadt...