Welche Nachteile hat der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie?

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Wir haben vor kurzem eine Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus gekauft. Ich stecke da zwar auch noch nicht zu 100% im Thema, hab mich aber natürlich viel damit befasst.Das wichtigste Thema ist wohl tatsächlich, dass es keinen Instandhaltungsrückstau gibt. Sobald Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten anstehen, muss dies immer mit dem Denkmalamt abgesprochen werden- dabei muss der Originalzustand des Hauses gewahrt bleiben- was entsprechend höhere Kosten verursachen kann und du kannst unter Umständen nicht mal eben energetisch sanieren, wenn dann die Fassade einen anderen Charakter erhält. Teilweise haben Altbauten aber gar nicht so schlechte Energiewerte (ist bei uns der Fall) - selbst ohne Sanierung diesbezüglich, die ja auch von vielen Fachleuten kritisiert wird. Zudem besteht im Gegenzug auch nicht die Pflicht zur Sanierung, wenn mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert werden müssen- was bei nicht denkmalgeschützten Objekten der Fall ist. Zudem gibt es kleinere Steuervorteile. Wir hatten den glücklichen Fall, dass meine Frau aus beruflichen Gründen den Leiter des Denkmalamtes kennt und der uns direkt bestätigen konnte, dass das Haus aus denkmalsicht ganz hervorragend ist. Eine Nachfrage beim Denkmalamt (mit Zustimmung des Verkäufers) könnte dir da ggf. auch noch mehr Sicherheit bei einer Kaufentscheidung bringen.

Die vom Denkmalschutz bestimmen was du zu tun und zu lassen hast. Bei uns wurde damals jeder einzelne Nagel überprüft und sogut wie alles abgelehnt was wir reparieren wollten. Also das ist sehr kostenintensiv so ein Denkmalschutz Haus.

Sie dürfen in aller Regel keine Veränderung am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes (baulich wie farblich) vornehmen, soweit nicht auch zusätzlich der Innenbereich denkmalgeschützt ist; auch da gelten dann besondere Bedingungen.

Andererseits erfahren Sie ggfs. Zuwendungen aus dem Denkmalschutz bzw. haben für Erhaltungsnahe oder baulich genehmigungsfähige Maßnahmen Steuervorteile z.B. bei der Abschreibung für Anlagevermögen.

Guckst Du z.B. und u.a. hier:

http://ratgeber.immowelt.de/a/denkmalschutz-mit-abschreibung-steuern-sparen.html


Es ist sehr gut, dass das Objekt bereits saniert ist. Für zukünftige Maßnahmen gilt: es muss von der zuständigen Behörde bei der Baukommission genehmigt werden.

Auflagen können z. B. so aussehen, dass Ihr Euch wiedeer für Holzfenster entscheiden müsst, nicht für Kunststofffenster etc.

Erkundige Dich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde.