Kann man seine Wohnung gegen eine andere Wohnung von einem Mieter tauschen?

6 Antworten

Wenn die jeweiligen Vermieter einverstanden sind, geht das auch ohne Kuendigungsfrist. Ist aber auch nur einer der beiden Vermieter nicht einverstanden, geht's gar nicht.

Das Verfahren ließe sich nur mit Einverständnis der beiden Vermieter realisieren. Ist allerdings kompliziert und nicht unbedingt zu empfehlen (m. E.).

Wieso nichf?

@adrian479

Aus rechtlicher Sicht. Es sind Fragen der (fälligen) Schönheitsreparaturen, mögliche Schadenersatzansprüche, Kautionsrückzahlung u. v. m. zu klären.  Zunächst müsste Rückgabe an den jeweiligen Vermieter erfolgen und dann natürlich jeweils ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Dazu gehören dann die Festlegung der (neuen) Miete usw.. Ein Eintritt in den Mietvertrag des jeweils Anderen wäre rechtlich nicht zulässig bzw. möglich.

Am Besten wäre, jeder kündigt seinen Mietvertrag zu einem vereinbarten Termin, gibt seine Wohnung an seinen Vermieter zurück. Danach schließt jeder wieder mit dem Vermieter des Anderen einen neuen Mietvertrag ab.

All das funktioniert nur, wenn alle vier Parteien mitspielen.

Ich kenne Wohnungstausch nur für Urlaube etc. Aber nicht für dauerhaft zum drin Wohnen.

Wenn die Wohnung nur angemietet ist, dürfte das eh nicht gehen - weder zum Urlaub machen noch für dauerhaft.

Sofern ihr Eigentümer der Wohnungen seit, könnt ihr die tauschen wie Sportwagen gegen Familienkombi eben auch.

Als Mieter müssten die beiden Vermieter diesen Vertragsübernahmen durch Dritte erst mal zustimmen.

Wenn es deine Wohnung ist, klar.

Mit einer Mietwohnung geht das aber natürlich nur, wenn der Vermieter einverstanden ist.

der Vermieter

die Vermieter (also beide)..