42 jahre altes Bad Renovierung auf Miete umwälzen?

7 Antworten

die Miete wird sich erhöhen durch die immer wieder neuen erhöhten Nebenkosten die jährlich entstehen.

So ist das bei mir auch, aber die Grundmiete bleibt bestehen. Die sind schlau diese Hausverwalter oder Vermieter,sonst dürften sie das nämlich nicht.

Wenn du ein neues Bad haben willst, dann wird sich die Miete auch erhöhen.Kannst ja in die eigene Tasche greifen und fragen ob ihr das in Eigenregie erneuern dürft? 

Und dann freut sich wieder der Vermieter, weil durch so eine Aktion die Miete beim nächsten Mieter so oder so erhöht wird.



@oxygenium: Das ist aber eine schlechte Antwort!

Sag mir einen Hausverwalter, der es schafft, durch die Erhöhung von Betriebs- bzw. Nebenkosten mehr Gewinn für sich raus zu schlagen. Ganz im Gegenteil. Steigende Nebenkosten wirken sich immer negativ auf das Haus aus. Wenn eine Wohnung neu vermietet werden soll, ist es schwieriger, eine höhere Miete zu bekommen, wenn die Nebenkosten schon so hoch sind. Umso eher kann man mehr Miete verlangen, wenn es gelingt, z. B. durch energetische Modernisierung die Nebenkosten deutlich zu senken.

Natürlich darf Kaltmiete erhöht werden. In bestimmten Grenzen und im Rahmen des ortsüblichen.

@bwhoch2

Sag mir einen Hausverwalter, der es schafft, durch die Erhöhung von Betriebs- bzw. Nebenkosten mehr Gewinn für sich raus zu schlagen.

Was außerdem durch gesetzliche Regelung verboten ist. Es dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten abgerechnet werden. Eine Bereicherung / ein Gewinn seitens des Vermieters aus der Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten ist somit nicht möglich.

und finde, daß ich als mieter einen anspruch auf ein neues bad hätte

Was Du findest, zählt leider nicht. Woraus leitest Du den Anspruch ab? Darauf, dass Du bei Einzug ein 70er-jahre Bad vorgefunden hast und trotzdem eingezogen bist?

Weiter unten habe ich beschrieben, wie die Kosten umgewälzt werden dürfen. In 10 Jahren hättest Du dann die Renovierung bezahlt. Vielleicht ist das Motivation genug für Deinen Vermieter.

Die Miete darf erhöht werden, auch wenn nicht renoviert wird. Mieteinnahmen sind ein Teil des Einkommens eines Vermieters, das er nach eigenem Geschmack und Bedarf verwenden darf. So wie Arbeitseinkommen. Aus Mieterhöhungen leitet sich nicht zwangsläufig ein Anspruch auf Renovierungsarbeiten ab. Diese ergibt sich lediglich aus dem Paragraphen, der besagt, dass eine Mietsache instand gehalten werden muss, was aber ein funktionierendes, aber altes Bad nicht zutrifft.

Eine Grenze gibt es dennoch für Mieterhöhungen: Sofern es bei Euch einen qualifizierten Mietspiegel gibt, findet man darin auch Hinweise auf Miethöhe entsprechend dem Zustand des Hauses. Da gibt es dann z. B. Abschläge für das Alter eines Hauses und seiner Ausstattung. Somit könnte es schon mal sein, dass eine Mieterhöhung nicht mehr zulässig ist, weil das Bad immer noch sehr alt ist.

Klar dürfte er !

Du hast die Wohnung in diesem Zustand gemietet.

Somit bist du einverstanden gewesen.

Eine Modernisierung kann auf dich , anteilig je Monat umgelegt werden.

LG Alex

ich habe die wohnung vor fast 20 jahren bezogen, also nicht im ist-zustand angemietet.

Eine Renovierung (Bad) ist eine Qualitätsverbesserung, das könnte und wird natürlich eine Erhöhung der Miete nach sich ziehen, das ist klar

die miete darf pro jahr nur um bestimmte % steigen , klärs mit vermieter ab

Unpassende Antwort! Badmodernisierung, also nicht Austausch defekter Teile, sondern ein funktionierendes Bad modern gestalten:

Modernisierungsmieterhöhung. Dabei gibt es keine Prozentbegrenzung, wie bei der üblichen Mieterhöhung.

Die Regelung lautet so:

11% der Modernisierungskosten werden durch 12 geteilt und dann hat man die zulässige Mieterhöhung wegen Modernisierung.

Z. B. Badrenovierung = 20 T€ = 2200 € pro Jahr Umlage = € 183,33 mehr Miete pro Monat. Mieterhöhung somit bei 500 € bish. Miete rund 37 % und das ist erlaubt.

In 10 Jahren hat der Mieter dann die Modernisierung bezahlt.