Wie komme ich aus Unfallversicherung raus?
Hallo. Wir haben eine wegen einem Kreditantrag eine Unfallversicherung abgeschlossen. Uns wurde gesagt wenn der Kredit nicht zustande kommt können wir diese einfach widerrufen. Nun war es so und das haben wir nun getan. Der vers. Vertrag hatte Beginn am 1.8. Die police wurde uns am 10.8. Zugestellt. Am 13.8 haben wir denen dann den Widerruf zugesandt. Haben aber noch keine Antwort und die haben schon den ersten Beitrag abgebucht. In der Widerrufs Belehrung steht folgender Satz: Ihr Widerrufs recht erlischt, wenn der Vertrag auf ihren Wunsch sowohl von ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben." Ist unser widerrufrechz nun hinfällig? Und bitte keine Belehrungen. Ja wir wissen jetzt dass dies eigentlich nicht so abläuft. :-/
8 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen. Aufgrund der gesetzlichen Spielregeln ist eine Abbuchung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, oder übersehe ich etwas?
Versicherungsbeginn war 1.8. Und am 16.8. Wurde abgebucht. Haben es aber zurückgehen lassen
Hallo, die Abbuchung gleich zurückholen. Damit beginnt der Vertrag, wegen fehlenden Erstbeitrag nicht. Die Vermittler sind nicht ganz sauber! Für einen Kredit eine Unfallversicherung ist das Letzte! Eine Risikolebensversicherung hätte ich noch verstanden. Gruss constein
Entspannen und nicht mehr reagieren. Es gibt kein Recht das Geld von dir zu bekommen.
Aber dann kommen doch Mahnungen? Aber eigentlich müssten die ja auch noch auf den Widerruf reagieren.
Anrufen bei der Versicherung, ob der Wideruf angekommen ist. Beitrag ist zurück geholt. Egal ob Mahnung, der Vertrag ist nicht zustande gekommen, weil der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde. Solange du nicht den Fehler machst und bezahlst ist der Vertrag nicht rechtsgültig.
Hi HentailLady,
du kannst zur Beruhigung den Versicherungsombudsmann noch einschalten. Ist für dich kostenlos und hier in dem Link findest du Infos dazu: www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Dies ist eindeutig ein Koppelgeschäft und seit langem verboten! Kann eigentlich nur noch eine Bank sein, die hier so rechtswidrig Geschäfte macht :-((
Du kannst jederzeit den Vertrag rückwirkend per Beginn aufheben lassen, da dieser rechtswidrig in Verbindung mit einem Kredit abgescdhlossen wurde.
Siehe auch hierzu den Link: www.zinsenberatung.de/koppelgeschaeft-2.html
Gruß siola55
Ich habe Bedenken, dass es ein Kopplungsgeschäft war. Die verbotene Art setzt die Bedingung voraus, dass ohne Versicherungsvertrag keine Kredit gewährt wird. Das ist hier aus meiner Sicht nicht Fall.
... aber einen Unfallversicherungsvertrag - welchen Sinn macht dies???
Hallo Hentai Lady ,
bis dato allles richtig gemacht . Beitrag zurückholen wurde auch von Constein genannt !
Ich kenn das Gefühl der Unsicherheit bei Kunden wenn noch keine Gegenantwort eingegangen ist , die die Kündigung anerkennt !
Ruft bitte bei der Hauptverwaltung des Unfallversicherer an, lass euch zur einer Fachabteilung durchstellen, den Eingang eures Widerruf sowie Rückbuchung des Erstbeitrag nach § 37 VVG bestätigen und fordert das gleichzeitig auch schriftlich an . Ist der Widerruf noch nicht verzeichnet , Fax Nummer der Abteilung nennen lassen und mit Sendebestätigung zu faxen !
Eine vollständige beidseitige Erfüllung des Widerrufsrecht nach § 8 VVG liegt noch nicht vor, deshalb muss der Versicherer euren Widerruf anerkennen.
In diesem Sinne
HG DerMakler
Verträge, die unter einer Bedingung abgeschlossen wurden, sind aufzuheben, wenn die Bedingung wegfällt. Das ist ständige Rspr. des OLG Düsseldorf.
Daher bedarf es nur der Anzeige beim Versicherer, dass die Bedingung entfallen ist. Der Zugang der Mitteilung muss aber beweisbar sein.
Außerdem ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Hier verweise ich auf die jüngste Rspr. des Hanseatischen OLG.
Wenn Sie den Widerruf nicht per Einwurfeinschreiben verschickt haben, sollten Sie das schnellst möglich nachholen. Verweisen Sie dann auf Ihr früheres Schreiben und dem Abbuchungswiderspruch.
Haben wir getan. Und nun? Haben schon eine errinerung bekommen. Also ist das widerrufsrecht noch rechtens bei uns in dem Fall? Auch wenn im Vertrag steht dass vers.Beginn am 1.8. War?