Mietvertrag und Fernabsatzgesetz

11 Antworten

du kannst nur auf die Kulanz des Vermieter s hoffen, dass er in Absprache mit dir den Vertrag storniert.

Was den Makler betrifft: er hat dir ein Angebot gemacht - du hast es angenommen, also ist die Courtage verdient.

Auch hier gilt: versuch dich mit beiden gütlich zu einigen.

Fernabsatzgesetz ist nicht anwendbar (Du meinst, weil der Mietvertrag per Post hin und her geschickt wurde?), also kein Rücktrittsrecht. Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen, den Du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen kannst. Der Makler hat seine Leistung, nämlich die Wohnung zu vermitteln, erbracht, also ist auch er zu bezahlen. Hoffe, Du kannst mit dem Vermieter reden, so dass er der Aufhebung des Vertrages zustimmt. Wenn er nicht will, bleibt Dir leider nichts anderes übrig, als 3 Monate Miete und die Provision zu bezahlen.

Nein, das ist ja kein "Kauf" der unter dieses gesetz fällt. Der Mietvertrag ist gültig und auch die Provision fällig. Du kannst höchstens auf ein Entgegenkommen hoffen wenn du die Situation nett erklärst.

Dieses "Entgegenkommen" ist leider fehlgeschlagen. Sowohl Makler als auch Vermieter pochen auf ihr Recht. Schade

@hrorulez

Dann evtl. halt über Nachmieter den du findest .... rechtlich hast du halt keine Chancen ...

@AlexGay

Dann evtl. halt über Nachmieter den du findest ....

Vorausgesetzt der Vermieter stimmt dem zu. Und wenn hat der VM bis 3 Monate Zeit um zu prüfen welchen der vorgeschlagenen Interessenten er akzeptiert.

@anitari

deshalb das "evtl." in dem Satz ... ;)

Nein, das gilt in deinem Falle nicht - die Übersendung des Vertrages per Post hat mit "Fernabsatz" nichts zu tun. Das gilt nur für Geschäfte, die man online abwickelt - du aber hast die Wohnung sogar mit Makler gesehen.

Jetzt kannst du nur ganz normal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen (wäre dann zum 31.12.11). Wenn der Einzugstermin auch erst in 3 Monaten (also zum 01.01.12) wäre, hättest du Glück und kämst ohne Schaden heraus. Wenn der Einzugstermin vorher liegt, dann musst du die Miete+BNK von da ab bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen. Den Makler musst du auf jeden Fall bezahlen, der Vertrag ist ja wirksam zustande gekommen.

Gilt also das 14 tätige Rücktrittrecht auch für Mietverträge?

Nein. Du kannst den Mietvertrag nur kündigen.

Sofern kein gegenseitiger Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit vereinbart wurde oder Vertrag befristet ist, kannst Du jetzt zum 31.12.2011 kündigen. Auch vor Vertragsbeginn.

Und wie ist das mit der Maklerprovision, muss die trotzdem gezahlt werden?

Ja. Der Makler hat seine Arbeit getan und dafür mußt Du zahlen. Alles was nach Vertragsabschluß geschieht ist nicht mehr seine Baustelle.