Makler: Einwilligung zur sofortgen Tätigkeit?
Hallo zusammen. Mein Mann und ich möchten uns ein Haus anschauen, das wir evtl auch gern kaufen würden. Nun kam vom Makler per Email ein Schreiben zwecks "Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit"... Wissen nun nicht so recht, was wir davon halten sollen... Wir zitieren: .... vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt ???? zukommen. Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können oder bei einer Besichtigung an Sie übergeben können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Vorsorglich haben wir die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, nochmals unten beigefügt. Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt zukommen oder übergeben Ihnen diese bei der Objektbesichtigung. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu. MfG Exposé wurden übergeben.
und so weiter... kann man sowas bedenkenlos unterschreiben oder kommt da ne Megarechnung, wenn wir das unterschreiben?
1 Antwort
Die Maklergebühr ist nur fällig wenn du die Bude kaufst.
Die wollen sich nur absichern, daß du dir ned die Infos von ihnen besorgst, und dann den Auftrag widerrufst und an nen günstigeren Makler oder direkt an den Besitzer herantrittst um sie zu umgehen und um ihre Provision zu bringen. .