befristete volle Erwerbsminderung gefährdet wegen Nebenjob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hallo,

nein, es dürfen ihm keine nachteile entstehen.

es macht aber keinen sinn, eine solche tätigkeit auszuüben, die nicht seinem leidensbild entsprechen. bei einer eerwerbsfähigkeit unter 3 stunden wurde sicherlich im rentenbescheid (bitte genau nachlesen) angegeben, was er in den 3 stunden lediglich in welcher arbeitshaltung (sitzend, stehend, wechselnd) und mit welchen einschränkungen (keine zugluft, kein akkord, nicht bückend, über kopf usw.) leisten kann.

wenn dann die tätigkeit des Minijobs sich da nicht überschneiden, dann ist es kein problem.

allerdings können wir auch davon ausgehen , das die rente vorraussichtlich bei ablauf der befristung, entfristet wird. es sei denn, das der sozialmedizinische dienst durch therapien usw. so grosse hoffnungen hat, das sich seine erwerbsfähigkeit höchsten auf 3-6 stunden erhöht und somit die rentenversicherung nur die hälfte der jetzigen rente zahlen muss. dann steigt aber auch die möglichkeit des hinzuverdienstes.

beste grüße dickie59 mit 20 jähriger erfahrung als versichertenvertreter der deutschen rentenversicherung

ellymccallick 
Fragesteller
 31.01.2013, 19:55

Hallo Dickie59, vielen Dank für deine Antwort, sie hat uns sehr geholfen...in seinem Rentenbescheid, oder besser in der Begutachtung steht -unter 3 Stunden und keine Zwangshaltungen...nicht länger stehen, gehen usw...das könnte er auch gar nicht...aber der Minijob würde ihm da entgegen kommen...bis jetzt sind Kuren abgelehnt worden weil es kein Sinn macht,aus der Sicht der Ärzte, da keine Verbesserung in Sicht ist und es wurden auch keine Therapien vorgeschlagen oder gemacht...kommt nach Ablauf der neun Jahre denn nochmal eine Untersuchung? Ist das immer so vor Ablauf der Frist? lg ...elly

Dickie59  01.02.2013, 10:37
@ellymccallick

moin, moin,

der sozialmedizinische dienst wird immer von den behandelnden ärzten dann bei ablauf der 9 jahren die befunde einfordern.

dann entscheiden sie aufgrund der aktenlage oder wenn sie der meinung sind, begutachten sie auch noch einmal selber.

beste grüsse dickie59

Hi ellymccallick, Deine Befürchtungen können eintreffen, denn wer weis schon, was Behördenmenschen denken. Sie sind an Vorschriften gebunden, und diese können sehr größzügig ausgelegt werden - für beide Seiten.

ellymccallick 
Fragesteller
 29.01.2013, 16:27

Danke für die Antwort...aber Diese hält mich noch auf dem gleichen Stand...ich hoffe es meldet sich einer mit Erfahrung, der soetwas vielleicht schon mitgemacht hat...