Hab ich jetzt Probezeit und kann ich kündigen?


17.04.2021, 11:59

Mündlich wurde mir im bewerbungsgespräch gesagt es sei die Probezeit.

Dann könnte ich ja z.b auch kündigen.

Wenn nicht brauch ich nen Anwalt der mich da rausboxt. Wir ziehen sehr weit um und ich bin für dir Schule angemeldet.

Sonst kann ich den Vertrag nicht erfüllen.

6 Antworten

Du hast laut dem Arbeitsvertrag keine Probezeit, allerdings kannst du immer kündigen mit einer 4-Wochen-Frist zum 15. oder zum Ende des Monats.

Dafür benötigst du keinen Rechtsanwalt, der arbeitet auch nicht kostenlos 😉.

Lass dir die Kündigung einfach bestätigen, jeder Arbeitgeber versteht das, hoffe du hast einen neuen Arbeitgeber, sonst bekommst du eine 3-Monatige-Sperre beim Arbeitsamt beim ALG I.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Farbton435 
Fragesteller
 17.04.2021, 12:54

Der neue Arbeitgeber ist vollzeit Schule. Und dannach mein Studium.

Bin ja 21 und will noch wqs lernen

Kuddel321  17.04.2021, 12:57
@Farbton435

Ok war nur als Hinweis für dich gedacht 😉.

DerCaveman  17.04.2021, 13:17
... allerdings kannst du immer kündigen mit einer 4-Wochen-Frist zum 15. oder zum Ende des Monats

Ein befristetes Arbeitsverhaeltnis (ein solches liegt hier vor) aber nur, wenn das vertraglich auch ausdruecklich so vereinbart wurde, sonst nicht.

Der Arbeitsvertrag ist von vorne herein auf 6 Monate begrenzt. Du musst also gar nicht kündigen. Dir steht auch noch der bezahlte Urlaub für ein halbes Jahr zu. (Also 2 Wochen) Dann solltest du die Zeit bis zum Auslauf des Vertrages wohl noch durchstehen können.

Von Experte Familiengerd bestätigt

Probezeit hast Du keine, kannst aber den befristeten Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

Für dich 4 Wochen Frist zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Farbton435 
Fragesteller
 17.04.2021, 12:05

Sicher dass ich kündigen kann?

Antitroll1234  17.04.2021, 12:18
@Farbton435

...ja, es ist bei dir vertraglich vereinbart das Du den befristeten Vertrag ordentlich kündigen darfst.

DerCaveman  17.04.2021, 13:16
@Antitroll1234

Es ist keineswegs klar, dass sich der abgebildete Absatz bezueglich der Kuendigungsfristen auch wirklich fuer das befristete Arbeitsverhaeltnis gelten soll. Waere das naemlich so, waere der darauf folgende Absatz voellig unsinnig.

Mir scheint es, als handele es sich um einen allgemeinen Arbeitsvertrag, in dem auch andere als das hier vorliegende Vertragsverhaeltnis geregelt werden. Darauf deutet auch der Umfang von immerhin 8 Seiten hin.

Man muesste sich den Arbeitsvertrag also erst einmal genau und vollstaendig anschauen, um das beurteilen zu koennen.

Kuddel321  17.04.2021, 15:36
@Farbton435

Ja 200% steht doch im Vetrag: unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Familiengerd  17.04.2021, 17:02
@DerCaveman
Es ist keineswegs klar

Doch, ist es!

Es gibt keine Probezeit ("Die Probezeit gilt als erbracht.") und es wurden als Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer die Fristen vereinbart, die der Arbeitgeber einzuhalten hat.

Der folgende Absatz bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Kündigung bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für den Rentenbeginn.

Familiengerd  17.04.2021, 17:04
@Farbton435
Sicher dass ich kündigen kann?

Ja.

Es ist so, wie Antitroll1234 geschrieben hat; siehe auch meinen anderen Kommentar.

Du hast keine Probezeit. Der Vertrag ist befristet und mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (4 Wochen) kündbar.

Es ist schon erstaunlich, was manche hier aus den 2 kleinen Auszuegen aus deinem Arbeitsvertrag so alles herauszulesen glauben.

Ich sehe hier bislang keine Probezeitvereinbarung und auch keine Vereinbarung einer Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung. Der zweite Auszug scheint sich auf unbefristete Arbeitsverhaeltnisse zu beziehen und somit nicht auf dein befristetes Arbeitsverhaeltnis. Aber um das genau beurteilen zu koennen, muss man den vollstaendigen Vertrag lesen.

Familiengerd  17.04.2021, 17:09

Erster Absatz (zweites Foto): Es gibt keine Probezeit ("Die Probezeit gilt als erbracht.").

Zweiter Absatz: Es werden als Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer die gesetzlichen Fristen vereinbart, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, konkret in diesem Zusammenhang also 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Dritter Absatz: Er bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Kündigung bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für den Rentenbeginn.

DerCaveman  18.04.2021, 02:09
@Familiengerd
Erster Absatz (zweites Foto): Es gibt keine Probezeit (" Die Probezeit gilt als erbracht.").

Darueber bin ich auch gestolpert. Was steht davor?

Wenn es sich bei dem 2. Foto um den direkt auf das 1. Foto folgenden Text handelt (also um die Seite 6 des achtseitigen Vertrags), bin ich natuerlich bei dir.

Ich werde aber dennoch das Gefuehl nicht los, dass zwischen dem 1. und dem 2. Foto noch etwas stehen koennte, das gegen einen Bezug der beiden Ausschnitte zueinander spricht. Beispielsweise: "Fuer unbefristete Arbeitsverhaeltnisse gilt: ...".

Mit dem Punkt "Die Probezeit gilt als erbracht" kann ich aber immer noch nicht so richtig etwas anfangen. Wann und aus welchem Grund soll eine Probezeit als erbracht gelten, wenn doch gar keine vereinbart wurde? Ich denke also schon, dass es sich bei dem 2. Foto nicht um die Seite 6 handelt und zwischen den beiden Zitaten noch etwas steht, das die ganze Sache in einem anderen Licht erscheinen lassen koennte.