Hab einen zweiten Job angenommen- jetzigen Chef bescheid sagen?

6 Antworten

Hi, du solltest (musst) beide Arbeitgeber informieren.

Wie werden den die Jobs laufen? Bist du Schülerin?

Der Job in der Bäckerei ist sicherlich ein sogenannter Minijob. Wenn der Sommerjob auch ein Minijob sein sollte, ist zu beachten das du insgesamt nicht über 450€ kommen darfst. Beide Arbeitgeber werden/haben dich dann bei der Minijobzentrale angemeldet und die fragt dann das Einkommen ab, bei beiden Arbeitgebern. Du darfst ein oder mehr Minijobs haben, nur Einkommensgrenze beachten.

Sollte der Sommerjob als "kurzfristige Beschäftigung" laufen, gibt es diese Einkommensgrenze nicht sondern nur eine zeitliche Begrenzung. Kurzfristige Beschäftigung wird auch bei der Minijobzentrale angemeldet. Wäre also ohne weiteres möglich. Du kannst auch selber auf der Homepage der Minijob-Zentrale gucken und dich informieren.

Wird der Sommerjob evtl. als reguläres Arbeitsverhältnis angemeldet, so ist das kein Problem. Du kannst neben so einem Arbeitsverhältnis einen Minijob haben.

Zu beachten wäre dann noch die gesetzliche Wochenarbeitszeit. Kurzfristige Überschreitungen sind kein Problem.

Ich glaube nicht das du ein Problem mit deinen Arbeitgebern bekommst.

Also da stellen sich bei mir hier die Nackenhaare auf, dass alle erzählen, dass der AG das nicht wissen muss...

Der AG MUSS das wissen!!! Und sogar genehmigen! Eine Zweitbeschäftgung ist persè verboten! Das wird garantiert auch im deinem Arbeitsvertrag stehen zum Thema Nebentätigkeiten

  1. Dein Arbeitgeber MUSS über den TZ Job informiert sein, das ist ein sonst ein Kündogungsgrund!!

  2. Dein AG MUSS den Zweitjob genehmigen! Wenn er sagt, dass er das nicht wünscht, dass du dem Nebenjob nachgehst, weil er bedenken hat, dass du deinem Volljob nicht mehr gerecht wirst, darf man sich dem nicht einfach wiedersetzen!

  3. Wenn dein Nebenjob nicht gemeldet ist und dir dort ein Arbeitsunfall oder sonst was passiert, hast du keinen Anspruch auf Entgelte/Lohnfortzahlung und verlierst deinen Versicherungsschutz!

  4. Ein Nebenjob darf generell niemals in derselben Branchen des Hauptjobs sein. Wegen Interessenkonflikt.

Man kann nicht einfach einen Nebenjob annehmen und gut. Da gibt es einiges zu beachten!

LG

MissMisha 
Fragesteller
 22.02.2015, 10:09

naja, ich arbeite ja nu geringfügig in de Bäckerei und mein sommerjob ist eigentlich in eigentlich in einer völlig anderen bBranche (Bücherei) und welchender beiden Arbeitgeber müsste ich eher bescheid geben?

Familiengerd  22.02.2015, 12:53
Und sogar genehmigen! Eine Zweitbeschäftgung ist persè verboten!

Das ist Unsinn - den Du in der Fortführung Deiner Antwort allerdings wenigstens minimal relativierst! Aber "Dein AG MUSS den Zweitjob genehmigen!" bleibt völlig falsch!

Die Ausübung eines Nebenjobs ist nicht von der Genehmigung des Arbeitgebers abhängig, er muss lediglich informiert werden. Er kann den Nebenjob allerdings verbieten, wenn er eigenen wichtigen Interessen zuwiderläuft.

Und dass ein Zweitjob "persè" verboten sei, ist völliger Unsinnn - und würde auch dem grundgesetzlich garantierten REcht der freien Berufswahl widersprechen!

Da du Teilzeit-beschäftigt ist, geht das deinen Chef nichts an. Anders wäre dies bei einer Vollzeitbeschäftigung. Da muß der Chef das genehmigen.

Wenn Sie nur Sonntags bei dieser Bäckerei arbeiten, und in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes drin steht - Dann geht Ihren bisherigen Arbeitgeber Ihr neuer Job nichts an.

Du brauchst seine Genehmigung

KaiserBill  22.02.2015, 00:34

Begründung? Inwiefern wird der bisherige Arbeitgeber durch die neue Tätigkeit der Fragestellerin beeinflusst?

musso  22.02.2015, 00:40
@KaiserBill

Weil er den Sonntag nicht zur Regenerierung nutzt und dadurch potentiell weniger einsatzfähig ist.

Familiengerd  22.02.2015, 12:55

Für einen Zweitjob bedarf es keiner ausdrücklichen "Genehmigung", nur der Information.