Arbeitsvertrag unterschrieben, kann ich noch zurückziehen?

4 Antworten

Klar, du hast ja sicher auch Probezeit wo du ohne Angabe von Gründen gehen kannst. Ruf jetzt schon an und sag, dass du gar nicht anfangen wirst, das erspart dir und dem Arbeitgeber Zeit und Mühe

Stimmt, sehe gerade im Vertrag was von 3 Monate. Hast mir wirklich geholfen, daran hatte ich nicht gedacht :) Werde dann mal morgen früh vorbei fahren und es abklären, denke schriftlich muss ich da nichts vor schreiben oder?

Gruß

@Sonic6565

Nein, ich denke nicht.

Also du kannst mit einer Frist von 2 Wochen in der Probezeit kündigen oder du machst einen Aufhebungsvertrag bzw. redest mit dem Chef und sagst das du dich für eine andere Stelle entschieden hast - je nach dem könnte er aber auch auf eurem Vertrag bestehen, macht aber "normal" niemand, da er ja weiß das du spätestens nach 14 Tagen weg bist....

Wichtig: Unterschreibe ERST deinen neuen Vertrag und lasst ggf. das Eintrittsdatum offen, so bist du auf Nummer sicher. Alles andere wäre fahrlässig!

Also soll ich mein jetzigen Arbeitgeber nichts sagen, erst wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben habe?

@Sonic6565

Ja aber selbstverständlich sagst du NIX bis du den anderen Job wirklich FEST hast d. h. mit Unterschrift! Wenn das nämlich doch nichts werden sollte stehst du ziemlich dämlich da - besonders ggf. falls du dann Arbeitslos wärst und dich bei der BA für Arbeit melden müßtest (Stichwort: EIGENKÜNDIGUNG somit ALG-Sperre!)

Also ich lese bislang nichts davon, dass ueberhaupt eine Probezeit vereinbart wurde. Ebenfalls deutet im bisher Geschriebenen nichts darauf hin, dass eine andere als die vierzehntaegige Probezeit nach BGB 622 Abs. 3 hier ausgeschlossen werden kann.

Ob ueberhaupt Probezeit und wenn ja, ob dann auch 14 Tage, wissen wir also bislang nicht.

@DerCAM

Das ist aber die Regel das eine Probezeit gilt - auch in den meisten Tarifverträgen ist diese vorgesehen. Aber selbst wenn es eine 4 wöchige Kündiungsfrist wäre, selbst dann würde der AG wohl eher auf die Mitarbeit verzichten, wie oben beschrieben...

Falls nicht ausgeschlossen ist, vor dem ersten Arbeitstag zu kündigen - kann der AV mit der darin vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Tust du das nicht, machst du dich in beiden Fällen schdensersatzpflichtig

Klar, red erst mal mit denen. Ansonsten hast du erstmal Probezeit und kannst jederzeit ohne angabe von Gründen wieder kündigen.