Schwanger ohne Arbeitsvertrag
Hallo, ich bin in der 6. ssw. Im November habe ich einen minijob angefangen, seit März arbeite ich dort Teilzeit. Meine Frage ist jetzt, da ich ja keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe und schwanger bin, wie ist das mit dem Kündigungsschutz? Wäre ein Arbeitsvertrag da, wäre er auf ein Jahr befristet. Aber ohne? Wie ist es nach der Geburt? Während der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz.
4 Antworten
Du hast einen Arbeitsvertrag. Einen mündlichen. Dieser ist ebenso gültig wie ein schriftlicher.
Selbstverständlich besteht auch für Dich der entsprechende Kündigungsschutz. Aber nicht befristet auf ein Jahr sondern unbefristet.
Hätte Dein AG Dich befristet einstellen wollen dann wäre das nur mit schriftlichen Vertrag gegangen.
Nach der Geburt gibt es noch einige Wochen Kündigungsschutz. Solltest Du in Elternzeit gehen besteht weiterhin Kündigungsschutz.
Viel Glück mit Deiner Schwangerschaft.
Zumindest einen gleichwertigen Arbeitsplatz muß er Dir anbieten. Allerdings besteht dann kein Kündigungsschutz mehr.
Aber bekomm erst einmal Dein Baby.
Du hast einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit.
Wie in der Probezeit der Kündigungsschutz für Schwangere aussieht, weiß ich nicht.
Ich dachte ohne Arbeitsvertrag hab ich auch keine Probezeit. Hab ja aber schon im November dort angefangen. Muss dann mein Arbeitgeber mir die Stelle nach der elternzeit wieder geben?
Das mit der Probezeit ist richtig von Dir gedacht.
Eine Probezeit hat man nicht automatisch.
@ Georg63:
Dass hier - wegen der fehlenden Schriftlichkeit der Befristungsvereinbarung - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist, ist ja richtig.
Ob es aber eine Vereinbarung zu einer Probezeit gibt, wissen wir nicht, ist aber nicht anzunehmen; eine mündliche Vereinbarung müsste auch bewiesen werden können. Wie Maximilian112 schon sagte, entsteht sie nicht automatisch, sondern nur durch ausdrückliche Vereinbarung.
Ein Kündigungsschutz für Schwangere gilt im Übrigen auch während der Probezeit (und bis 2 Wochen nach Aussprache einer Kündigung).
Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, ist er verpflichtet, ihm spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen (§ 2 Nachweisgesetz - NachwG). Das gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.... ->
aus und mehr unter ...Minijob-Zentr
- Beginn (und bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch die voraussichtliche Dauer) des Arbeitsverhältnis
ohne vertrag kannst du auch kein kündigungsschutz beanspruchen , soviel ich weiss gillt der kdgsschutz auch nur für vz stellen.
Nein, der Kündigungsschutz gilt auch bei Minijobs
Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig - fehlende Vereinbarungen werden im Streitfall durch die gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben ersetzt.
Mittlerweile 31
Erstens besteht ein Arbeitsvertrag - wenn kein schriftlicher, dann aber ein mündlicher oder ein durch Angebot und Annahme entstandener!
Zweitens ist ein Kündigungsschutz nicht abhängig vom Vorliegen eines schriftlichen Arbeitsvertrags!
Drittens gilt Kündigungsschutz - wenn es einen gibt - für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen und nicht selbstverständlich nur für Vollzeitarbeitskräfte.
Die Antwort ist vom ersten bis zum letzten Buchstaben falsch!
Und er muss mir nach der elternzeit meine Stelle wieder geben?