Nachträgliche Maklergebühr trotz Privatkauf
Vor ca. einem Jahr wurde eine Wohnung zum Kauf online über einen Makler angeboten. Da ich mich sehr für diese Immobilie interessierte, besichtigte ich die Wohnung mit dem Makler. Da mir die Wohnung dann mit den Maklergebühren doch zu teuer war ließ ich von dem Vorhaben ab.
vor ca. 2 Monaten war die Wohnung wieder online, diesmal als Privatverkauf ohne Makler. Da sich die Kosten nun um einiges verringert hatten (ohne Makler) und die Wohnung nun deshalb gerade noch in meinem Budget lag, entschloss ich mich die Wohnung zu kaufen.
Bei einem privaten Gespräch mit dem Verkäufer wurde uns mitgeteilt, dass noch eine Forderung bzgl. des Maklers bestehen würden, doch da der Verkäufer sowie einen Spezialpreis mit dem Makler ausgemacht hätte, würde der Verkäufer diese Kosten übernehmen.
Der Kaufvertrag wurde also unterzeichnet. Nun ca. einen Monat später nach Schlüsselübergabe habe ich eine Rechnung vom Makler über eine "Käuferprovision" von mehreren tausend € erhalten.
Mir war nicht bewusst dass es eine Käufer und Verkäuferprovision gibt. Außerdem stimmte uns der Verkäufer zu die Kosten des Maklers zu übernehmen, doch damit meinte er nur die Verkäuferprovision (was mir nicht bewusst war). Dass die Whg nicht mehr über den Makler verkauft wurde, war ja erst der Grund weshalb ich die Wohnung auch kaufen und bezahlen konnte. Ansonsten hätte ich sie ja gar nicht erst gekauft.
Uns wurde nie etwas von den kommenden Maklerkosten mitgeteilt, die Kosten wurden verschwiegen. Außerdem hatten wir nie in irgendeiner Weise einen Vertrag oder sonstiges mit dem Makler unterzeichnet oder besprochen. Wir dachten ja, es sei jetzt ein Privatverkauf.
Der Verkäufer fühlt sich nicht für die Kosten zuständig. Vl kann mir da jemand behilflich sein??
3 Antworten
Hat der Makler die Provision im Exposé angegeben oder hat er anderweitig die Provision geltend gemacht? Ohne dies würde er leer ausgehen.
Andererseits könnte der doch erhebliche Zeitraum zwischen Deiner Besichtigung mit dem Makler und dem privaten Kauf zu Deinen Gunsten sprechen. Du müsstest detailliert darlegen können, dass Du erst durch die Privatanzeige wieder aufmerksam wurdest auf das neue Angebot.
Andererseits kann man aus Maklersicht auch verstehen, dass dieser eventuell viel Aufwand zur Vermarktung der Immobilie betrieben hat, Dir die Immobilie empfohlen hat und Du diese dann auch aufgrund der von ihm erbrachten Dienstleistungen, Besichtigung, Beschreibung, Empfehlung etc. später erworben hast.
Bevor Du einen RA beauftragst, schlage dem Makler ein Gespräch vor und nimm 50 % des geforderten Geldes bar mit und einen schriftlichen Einigungsvertrag, worin Du regelst, dass alles abgegolten ist. Lass Dir das gegen Bares unterschreiben, gegen Quittung. Bestimmt ist er froh über einen Kompromiss.
Eventuell wird der Makler aufgrund des mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrages auch den Verkäufer in Regress für die gesamte, auch die Käuferprovision, nehmen können. Versuch doch einmal vom Makler, den Maklerauftrag in Kopie zu erhalten. Das Schriftstück wird er ohnehin rausrücken müssen, wenn es ein RA von ihm fordert.
Ganz ohne Geldzahlung wirst Du wahrscheinlich nicht rauskommen aus der Sache. Ich empfehle, eine Einigung zu versuchen, aber alles nur schriftlich und offiziell gegen Quittung machen!
Viel Glück!
Es ist möglich, dass der Makler die Provision zu Recht einfordert, da die Erstvermittlung über ihn lief (unabhängig von einem späteren Inserieren als Privatverkauf). Nicht lange zögern, sondern unverzüglich mit allen Unterlagen anwaltlichen Rat suchen.
Das mit den Vermittlungsprovisionen hat im Immobilienbereich reichlich Fallstricke, leider. Und mündliche Absprachen kann man halt später schlecht belegen.
Grundsätzlich steht dem Makler kraft Vertrages mit dem Verkäufer seine Provision aus Vermittlung zu. Durch seine Tätigkeit wurde die Wohnung angeboten, besichtigt und verkauft. Es verstieße gegen Treu und Glauben, wenn man sich durch verzögerten Verkauf nach Vertragsdauer des Malervertrages um seine Gebühr drücken könnte.
IMHO schützt die Unkenntnis dieses Anspruchs nicht vor Nachteilen :-)
Inwiefern die voll oder mindestens anteilig vom Käufer zu tragen wäre, ist vertraglich im Maklervertrag geregelt und hätte erfragt werden können (Kopie aushändigen lassen).
Blieb die Frage, ob der Kaufvertrag insgesamt anfechtbar wäre, weil der Verkäufer den Makler bei dem Kaufvertragsschluss außen vor hielt und die Maklerkosten verschwieg.
Wäre zu prüfen, ob dem Käufer durch bekannte Maklertätigkeit ein Irrtum in der Sache, die Wohnung maklerfrei erwerden zu können, nicht selbst zur Last gelegt werden müsse.
Ebenso wiegt sein Versäumnis schwer, hier konkret nachzufragen, als verkäuferseits Maklerkosten angesprochen wurden, wie hoch die sind und warum dass nicht kaufvertraglich festgelegt wurde, auch, welche Kosten insgesamt zu tragen wären (auch Notargebühr usw.)
Hier wäre das Prozesskostenrisiko ernsthaft nach anwaltlicher Belehrung der Sach- und Rechtslage abzuwägen.
G imager761
ja diese Befürchtung habe ich auch. Trotzdem wäre es eig. schlimm wenn man jemanden so hintergehen kann. Irgendwie hätte ich doch auf die kommenden Kosten hingewiesen werden müssen, und nicht eine Whg als privatverkauf angeben wenn es gar kein privatverkauf ist. Ich denke auch, mir kann nur noch ein Anwalt weiterhelfen. Trotzdem danke für deine Hilfe! sg