eBay Kleinanzeigen von Kaufvertrag zurücktreten

6 Antworten

es ist zwar ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen

Genau das, Du hast jetzt zwei Kaufverträge an der Backe.

Mir wurde gesagt, solange das Geld noch nicht überwiesen wurde kann nichts passieren da er nicht auf Schadensersatz klagen kann, klingt legitim

Du hast ein Angebot erstellt, ein Preisgebot erhalten und dieses akzeptiert. Du bist damit einen Kaufvertrag eingegangen.

Allerdings bist Du mit dem zweiten Interessenten auch durch Annahme von dessen Gebot einen Kaufvertrag eingegangen.

Der erste Käufer kann Dich jetzt dazu auffordern, ihm die Differenzkosten für einen gleichwertigen Artikel zu erstatten oder diesen gleichwertigen Artikel zu besorgen.

Hier nachzulesen bzw.auch erklärt Der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff

http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/ws05_06/der_vertragsschluss.pdf

ich willigte ein

und damit hast dein Teil für 150€ verkauft und einen rechtsgültigen Vertrag. Auch wenn er das Geld noch nicht überwiesen hat, das zählt nämlich nicht. Und ja, er kann dich auf Schadenersatz verklagen.

es ist zwar ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen

richtig und zwar für beide Parteien.

Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden.

also hast du einen mündlichen KV abgeschlossen, der bindend ist. nun hast du dich anders entschieden...nicht ganz fair zugegeben...aber als tatsache nicht zu ändern....

Erfahrungsgemäß wird ebay hier nichts unternehmen, da keine schriftliche ...durch eine Auktion o.ä. nachvollziehbare Handlung stattgefunden hat. Sie werden dich darauf hinweisen,wie die Gesetzeslage aussieht...wahrscheinlich. Denn genausogut kann der gegenstand kaputt gegangen sein und ist damit unverkäuflich geworden.

Du bist zwei Kaufverträge eingegangen, von welchen du nur einen einhalten kannst.

Im schlimmsten Fall erwartet dich Schadensersatz (wozu auch Rechsanwalt- & Gerichtskosten zählen).

War nicht dein schlauestes Geschäft - würde ich sagen!

Oftmals ist es auch so, dass 2 Käufer zusammenarbeiten und Dir auf diese Weise das Leben schwer machen können. Bist Du Dir sicher dass beide in verschiedenen Städten wohnen?