Gummipuppe im Fenster

6 Antworten

Ich würde die Puppe aus dem Fenster entfernen, einfach um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden. Du weißt nicht, wer sich schon bei ihm darüber beschwert haben wird. Ein Fremder könnte auf die Idee kommen, in Eurem Haus befände sich ein gewisses Etablissement. Mieter könnten dann womöglich mit einer Mietminderung drohen, also würde der Vermieter lieber Dich als die anderen Mieter loswerden wollen. Also der Gag ist durch, Du hattest Deinen Spaß, entferne das Teil und Ruhe ist. Das hat nix mit Spaßverderberei oder Humorlosigkeit zu tun, sondern mit Rücksichtnahme auf die anderen Bewohner.

HorstHorst321 
Fragesteller
 26.10.2014, 17:23

Dass ich auf Rücksicht auf den Vermieter diese abbauen sollte, ist mir schon klar. Es geht mir jetzt prinzipiell um die rechtiche Lage. Darf ich jede Art Deko ins Fenster stellen, oder gibt es hier Grenzen, abgesehen davon, dass es nicht beleidigend sein darf?

BTW: Die Puppe steht inzwischen nicht mehr im Fenster.

Blinddarm  27.10.2014, 13:50
@HorstHorst321

Es gibt sicherlich Grenzen des guten Anstands. Rechtlich gehört das Haus immer noch dem Vermieter, der nicht alles hinzunehmen braucht, was seine Mieter machen. Lies mal im Mietvertrag nach, ansonsten das Deutsche Mietrecht. Über Einzelfälle müsstest du mal die existierende Rechtsprechung nachlesen, verschiedene Urteile zum Thema.

In den Sexshop darf man erst mit 18, aber du willst schon kleine Kinder mit solchem Zeug belästigen? Das kann noch mehr Ärger geben - lass es lieber, sofern es sich um Sexspielzeug handelt.

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, dass seine Immobilie nicht mit einem Bordell verwechselt wird. Das kann nach Abmahnung durchaus ein Kündigungsgrund sein

Sexspielzeug hat im Fenster nichts zu suchen! Genau aus dem Grund den du selber nennst! Mein Gott, ist es denn soooo schlimm ein wenig Rücksicht zu nehmen? Stell sie halt IN deiner Wohnung auf!

Geht eine Gummipuppe als Deko durch, oder kann diese, da evtl für Kinder anstößig, vom Vermieter entfernt werden lassen?

Wenn Sie bekleidet ist, sehe ich kein Grund für Eregung öffentlichen Ärgernisses.