Gütevergandlung, wie hoch sind meine Chancen?

6 Antworten

Wenn eine Güteverhandlung in einer Kündigugnsschutzsache den Rechtsstreit beendet, wird in den meisten Fällen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart. Dass der Arbeitnehmer nach einer Güteverhandlung seinen Job wieder hat, ist nur in äußerst seltenen und eindeutigen Fällen so, weil eine Güteverhandlung einen Rechtsstreit nicht durch streitiges Urteil entscheiden kann. Wenn keine Einigung möglich ist, folgt ein weiteres schriftliches Verfahren und schließlich ein Kammertermin, in dem dann auch durch Urteil entschieden werden kann.

Bei der Einschätzung der Erfolgschancen generell würde ich mich aber lieber nicht auf eine Ferndiagnose verlassen, sondern einen Anwalt mit arbeitsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachanwalt hinzuziehen. Der Richter entscheidet (falls nötig) nämlich nicht auf Grundlage des von dir dargelegten Sachverhalts, sondern aus dem, was beide Seiten unstreitig stellen bzw. im Streitfall bewiesen werden kann.

Falls die Güteverhandlung nicht erfolgreich sein sollte, solltest du daher unbedingt einen Anwalt mandatieren, damit der für dich wichtige Teil des Sachverhalts auch prozessual ausreichend vorgetragen wird!

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 12:02

Danke für die Antwort.

Ich habe eine Anwältin. Mich haben nur andere Meinungen dazu interessiert.

marcussummer  09.01.2016, 12:04
@Honigbiene8888

Unsere Meinung zu dem von dir empfundenen Sachverhalt ist nur leider wenig hilfreich. Da solltest du noch die Argumentation des Arbeitgebers darlegen. Häufig haben Arbeitgeber bei Kündigungsstreitigkeiten eine ganz andere Wahrnehmung vom Verhalten des Arbeitnehmers...

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 12:08
@marcussummer

Ich weiß...aber ich hoffte, mich damit beruhigen zu können :)

wenn es in Eurem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, ist nicht automatisch der in dem anderen Betrieb für Euch mit zuständig, das ist ein Irrtum.

Es wird in der Güteverhandlung mehr darum gehen, ob deine Kündigung gerechtfertigt ist, nicht so sehr darum, ob man anderen auch hätte kündigen müsen. Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt!

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 11:58

Einen Anwalt habe ich bereits. Ich habe im Netz ein Urteil gefunden, in dem die Kündigung ungerechtfertigt war, weil andere Beteiligte nicht gleichermaßen bestraft wurden.

musso  09.01.2016, 12:05
@Honigbiene8888

wennn das kein BAG Urteil ist, nützt es vielleicht nicht viel. Verlass dich lieber nicht darauf!

musso  09.01.2016, 12:20
@Honigbiene8888

ich habe ja nie angezweifelt, dass es so ein Urteil gibt. Fragt sich nur,  inwieweit der AG darlegen kann, dass eine ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist.

Aber bei einem Gütetermin wird das nicht im Mittelpunkt stehen. Da wird versucht, zwischen dir und dem AG einen Kompromiss zu finden.

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 12:28
@musso

Das stimmt. Aber ich meine sie überprüfen auch grob den Sachbverhalt und sprechen eine Empfehlung aus, wie der Kammertermin wohl VORAUSSICHTLICH ausgehen könnte. Da spielt das ja auch eine Rolle und steht auch so in der Klageschrift mit drin.

Nimm Dir auf alle Fälle einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfestellung gibt auch die für Deine Branche zuständige Gewerkschaft. 

Für die Zukunft: solche Dinge sollten grundsätzlich nur vom Betriebsrat auf den Weg gebracht werden. Der genießt nämlich einen besonderen Schutz. Auch hinsichtlich der Betriebsrat-Situation bei Euch kann die Gewerkschaft beraten. Nimm mal Kontakt auf.

Alles Gute und viel Glück :-)

Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betrieb und Dir ist zerstört. Vermutlich wird die frislose Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt, eventuell erhälst Du auch eine kleine Abfindung. Und vermutlich mußt Du im Betrieb nicht mehr antreten.

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 11:59

Darauf kann er sich doch kaum berufen, wenn er nur mir nicht mehr vertraut, den anderen aber schon.

Januar07  09.01.2016, 12:03
@Honigbiene8888

Kann sein, daß der AG Dich als Rädelsführer betrachtet oder Du ihm schon immer wenig sympathisch warst. Kann aber auch sein, daß Deine Kündigung für den AG preiswerter ist als die der langjährigen Mitarbeiter.

musso  09.01.2016, 12:06
@Honigbiene8888

Darauf kann er sich doch kaum berufen, wenn er nur mir nicht mehr vertraut, den anderen aber schon.

Naja, wenn die anderen schon länger im Betrieb arbeiten, kann er so argumentieren, dass sie im Laufe der Zeit mehr als du bewiesen haben, dass sie vertrauenswürdig sind.

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 12:20
@musso

Der eine ist zwar schön länger als 10 Jahre da, aber kassiert fleißig Abmahnungen.

Der Rest ist kürzer als ich da

Honigbiene8888 
Fragesteller
 09.01.2016, 12:26
@musso

Nein, da ging es um angebliche Nötigung von anderen Verkehrsteilnehmern.

musso  09.01.2016, 12:38
@Honigbiene8888

dann spielen die eher keine Rolle, könnten aber Hinweis darauf sein, dass dein AG mit persnellen Maßnahmen recht "großzügig" umgeht

In einem Sprichwort heißt es : "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand".

Selbst ein guter Fachanwalt kann alles versuchen, dem Mandanten zu helfen, aber nicht das Ergebnis des Verfahrens garantieren.

Lies mal vielleicht zum Vergleich hier: http://abfindunginfo.blogspot.de/2015/11/kundigung-nicht-gerechtfertigt-wie.html