Was ist eine Güteverhandlung und wer muss erscheinen?

1 Antwort

In § 278 der Zivilprozessordnung ist vorgesehen, dass der mündlichen Verhandlung über die Klage im Normalfall eine Güteverhandlung vorangeht. In der Güteverhandlung soll versucht werden, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Einigung kann dann auch gerichtlich protokolliert werden, sodass sie bindende Wirkung hat. Wenn es zu einer Einigung kommt, findet die mündliche Verhandlung gar nicht mehr statt und die Klage hat sich erledigt.

Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann findet die mündliche Verhandlung statt. Meistens ist das direkt im Anschluss der Fall. Lest euch noch mal das Schreiben vom Gericht durch! Vielleicht ist das auch bei euch so.

Die Güteverhandlung ist ebenso wie die mündliche Verhandlung öffentlich. Das heißt, du kannst daran als Zuhörer teilnehmen, auch wenn nur dein Mann als Hauseigentümer der Kläger ist.

Vielen Dank .Deine Antwort war sehr hilfreich.