AG erscheint nicht zu Güteverhandlung

3 Antworten

Klasse AG, er spielt auf Zeit..kleine Zermürbungstaktik. Hast Du einen Anwalt, der Dir das mal erklärt, was jetzt weiter geschieht?

Wenn der nicht erscheint, kann das Gericht ins einer Abwesenheit urteilen und leitet weitere Schritte in die Wege.

Alles Gute- und nicht klein kriegen lassen!

Nein, ich habe keinen. Da die Kosten eines Anwalts wohl höher sein würden, als das Geld, dass mir noch von ihm zusteht... Ich hab leider generell keine Erfahrung was das angeht.

@Glambert25

Exakt, das siehst Du schon richtig. Bei mir kostete Ersttermin beim Anwalt schon mal 200€. Und mein werter AG liess auch alle Termine platzen oder sagte sie ggf.morgens ab (wohlwissend, dass ich hatte 150km fahren müssen.. pure ASchikane, mein Anwalt sagte schon immer "bleiben Sie mal zuhause, wenn die tatsächlich kommen, bin ich ja da)

Noch ein Gedanke: Bist Du zufällig Gewerkschaftsmitglied? Die helfen auch..

oder, wenn selber "schlechte Finanzen">> Gerichtskostenbeihilfe?

Ehrlich gesagt, mich k* das allmählich an,w as sich AG so alles mit ihren Angestellten erlauben.. :-C

Und danke!!!

In der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht, zu der der AG nicht erschienen ist, wird ein Versäumnisurteil ergangen sein und KEIN Pfändungsbeschluss, richtig? Das Arbeitsgericht kann keine Pfändungsbeschlüsse erlassen, das geht nur beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht, Zwangsvollstreckungsabteilung).

Er hat jetzt eine Woche Zeit (gerechnet ab dem Tag, an dem er das Urteil bekommt), gegen das Versäumnisurteil Einspruch einzulegen.

Tut er das nicht, ist das Urteil rechtskräftig. Er muss dann auch die Gerichtskosten bezahlen.

Von dem Versäumnisurteil muss du dann beim Arbeitsgericht eine "vollstreckbare Ausfertigung" beantragen. Mit der kannst du dann zum Amtsgericht oder direkt zum Gerichtsvollzieher (wenn du weißt, welcher GVZ zuständig ist) gehen mit einem Vollstreckungsauftrag und der Gerichtsvollzieher kann dann für dich deine Forderung vollstrecken. Muster für die Vollstreckungsaufträge gibt es im Internet genug. Das musst du dann nur ausfüllen und mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils abgeben.

Du musst vorher aber auch wissen, wo der Gerichtsvollzieher was holen kann (Konto pfänden, Taschenpfändung oder was auch immer). Aber bei 220 € wird er den Betrag ja wahrscheinlich direkt bezahlen können.

Naja und falls der AG jedoch Einspruch einlegt, wird es wahrscheinlich zu einem Kammertermin kommen. Vorher wird das Gericht noch Auflagen erteilen, du wirst deinen Anspruch nochmal begründen müssen und der AG wird zu deiner Klage Stellung nehmen sollen. Du solltest dann aber sicherheitshalber noch einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, falls du nicht zu viel verdienst, dass der abgelehnt wird. Zur Sicherheit, falls du aus irgendeinem Grund doch verlieren solltest. Dafür gibt es auch Vordrucke (Buchhandlung z.B.).

Nach dem Kammertermin ergeht meistens ein Urteil.

In der Regel wird, wenn ein Beklagter nicht zur Verhandlung erscheint, ein "Versäumnisurteil" gefällt. Deshalb bekommt er nun einen Pfändungsbeschluss.

Widerspricht er dem fristgerecht, gibt es ein neues Verfahren.

Widerspricht er dem nicht, kannst Du mit diesem Pfändungsbeschluss durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Allerdings musst Du den Gerichtsvollzieher vorab bezahlen, kommt es zu einer erfolgreichen Pfändung, wird vom eingetriebenenen Geld der GV bezahlt.