Räumungsklage - Zahlungsklage - Urkundenmahnbescheid?
Ihr Lieben, nun die nächste Runde, die fristlos gekündigte Mieterin ist erwartungsgemäß nicht ausgezogen - wo sollte sie auch hin, ich habe inzwischen mit dem Amt zur Verhütung von Obdachlosigkeit gesprochen, das im Jobcenter untergebracht ist, somit bin ich darüber informiert, dass die ausstehenden Mietschulden nicht übernommen werden, da die Mieterin das als Kredit gewährte Geld mit ihrer Grundsicherung so nicht zurückzahlen können wird. Es wurde mir die Räumungsklage förmlich empfohlen, sie soll sich dann wegen einer Notunterkunft an die Stelle wenden. Nun stelle ich mir die Frage soll ich die Räumungs- mit einer Zahlungsklage kombinieren, kann ich die dazu kommende Mai-Miete, die vermutlich auch nicht bezahlt wird gleich dazu addieren, oder ist es besser die Räumungsklage separat einzureichen und die ausständigen Mieten, Gebühren und Zinsen per Urkundenmahnbescheid einzutreiben? Soll ich ausserdem noch alle anderen Vorkommnisse auflisten? Soll ich parallel eine Feststellungsklage wegen behaupteter Mängel und geforderter Untermieterlaubnis bzw. Schadenersatzforderung wegen entgangener Einnahmen aus Untermiete einreichen Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Die Räumungsklage hätten Sie bereits mit der Kündigung anstrengen sollen.
Lassen Sie Ihren Geldanspruch titulieren; vielleicht ist da später mal was für Sie zu holen!
Da werden Sie aber keinesfalls umhin kommen, immer wieder zunächst einmal gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen, bis Abgaben der eidesstattlichen Versicherung und Pfändungen einmal greifen.
Das war aufgrund Ihrer vermeintlichen "Allwissenheit" und absoluten Beratungsresistenz absehbar!
Es ist schon verwunderlich, dass Sie immer noch diesen Weg ohne anwaltliche Beratung versuchen; Sie lernen scheinbar nichts dazu!?!
Du scheinst Dir echt Gedanken über Deine Mieterin zu machen ...
Die Räumungsklage und die Zahlungsklage sind völlig unterschiedliche und werden sowieso unterschiedlich behandelt.
Bei der Räumungsklage geht es doch darum, dass Du die Wohnung bald wieder vermieten kannst. Das sollte also so schnell wie irgend möglich erfolgen.
Wird eh noch dauern bis die Wohnung frei ist.
Da dürften noch einige Monate vergehen.
Dann kannst Du einen Titel erwirken.
Von der Zahlungsklage solltest Du Dir ansonsten nicht zuviel versprechen.
Wenn die Mieterin zeitlebens auf Pump lebt, kannst Du das Geld vermutlich abschreiben. Den Titel hast Du, aber wo nichts ist, kann nichts gepfändet werden ...
Sei froh wenn Du nicht noch Geld in die Renovierung der Wohnung stecken musst, weil dass wirst Du wohl auch nicht wieder sehen ...
Nun ja, dann lasse Sie einfach kostenlos bei Dir wohnen ;-)
Ne mal im Ernst.
Das Sozialamt würde - bei Bedürftigkeit - doch die Miete zahlen und das auch direkt an Dich.
Da muss also ein bisschen mehr im Argen liegen ...
Es gibt halt leider Leute, die nutzen die Pflichten die ein Vermieter gegenüber dem Mieter hat eben aus.
Und wenn man sowieso nichts zu verlieren hat, dann ist der Vermieter immer der Dumme.
Der
Mietnomade setzt sich ins gemachte Nest. Der Vermieter bekommt keine
Miete, muss nachher - auf eigene Kosten - noch renovieren und es
braucht Monate bis er den Mietnomaden wieder aus der Wohnung hat.
Den Titel hast Du, aber wo nichts ist, kann nichts gepfändet werden ...
Ich würde mich nicht wundern, wenn die Frau nicht eine Menge wertvollen Schmuck in ihren Schränken hätte, aber so dreist, wie die ist, hat sie das längst in einem Bankschließfach deponiert.
an deiner Stelle würde ich mir nun eine Rechtsanwalt leisten. Nicht umsonst wird jedem Wohn-Eigentümer empfohlen bei z.B. Haus und Grund einzutreten. In so einem Fall erhälst du fachlichen juristischen Erst-Rat kostenlos, bzw. kannst du dich erkundigen. Du wirst aber ganz sicher noch einige andere Dinge gefragt werden. Ist ein weites Feld sowas. Und du kannst als Laie sehr viel falsch machen.
danke vielmals, ich bin Mitglied bei Haus- und Grund und als ich um ein Schreiben an den Mieterverein bat, hieß es , keine Zeit! Das dazu!
damit würde ich mich ganz sicher nicht abspeisen lassen. Aber sowas hat auch Methode, die Leute mit abwimmeln erst mal ruhig zu stellen. Erlebe ich in anderen Bereichen öfter als mir lieb ist. Viele fallen darauf rein.
Der Vermieterverein erstellt keine Schreiben. Der Vermieterverein kann bestenfalls eine Erstberatung bieten und vermittelt dann einen Anwalt.
Aber wieso Mieterverein ?
Ist die zahlungsunwillige Mieterin in einem selbigen ?
Dann würde ich tatsächlich von einem bewussten Nichtzahlen ausgehen und die Person als Mietnomaden bezeichnen, die ihre Rechte genau kennt. Da kannstDu mit 'gutem Willen' und 'Entgegenkommen' nur verlieren ...
ich würde es separat machen natürlich
meine Nachbarn haben auch so ein Unikum bei sich wohnen war auch schon Alles da Polizei usw Die Mühlen der Justiz mahlen langsam
soll ich mir etwa keine Gedanken machen?