Güterverhandlung Gerichtstermin absagen aber wie?

3 Antworten

Grundsätzlich reicht es erst einmal, wenn du bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts anrufst und mitteilst, dass eine gütliche Einigung gefunden ist und zu dem Gütetermin niemand erscheinen wird. Wenn du dann einfach gar nichts machst, wird die Akte nach etwa einem halben Jahr von dem Arbeitsgericht abgelegt. Bis dahin ruht das Verfahren und irgendwann gilt dies als Klagerücknahme.

Ansonsten kannst du natürlich jederzeit dem Arbeitsgericht auch schriftlich mitteilen, dass die Klage zurückgenommen wird oder, dass eine Einigung gefunden wurde. Da ich nicht weiß ob hier mögliche Gerichtskosten im Raum stehen (die sollten, da Arbeitsgericht, überschaubar sein) würde ich diesen letzten Schritt mit deinem Rechtsanwalt absprechen. Wichtig ist es erst einmal bei dem Arbeitsgericht anzurufen.

Anbei zur Übersicht ein Link über das arbeitsgerichtliche Verfahren

http://www.kanzlei-mudter.de/grundzuege-des-verfahrens-vor-dem-arbeitsgericht.html

Am besten beim Anwalt anrufen und absagen. Da muß nichts geschrieben werden. Wenn Du anwaltlich vertreten bist, kanst Du den Termin nicht selbst absagen.

Ruf doch einfach an. Nummer steht im Telefonbuch.