Wie oft darf das Gericht Termine verschieben absagen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

och das kann schon mal über monate so gehen:

- erster termin verschoben weil mein kind 40 fieber hatte

- zweiter termin verschoben weil kv grippe hatte

- dritter termin verschoben weil richter in den urlaub fuhr

- dann der anwalt der gegenseite

- dann natürlich meiner zum ski fahren etc.

dann noch mehrere male weil beide seiten schriftsätze noch ergänzen, lesen oder was auch immer mussten.

trampel deinen anwalt zur entscheidungesfindung. das gsr ist dein recht. natürlich hat immer der die alleinige alltagssorge wo das kind sich aufhält. aber du hast die möglichkeit deine eigenen infos zu holen bei kinderarzt, schule, kita oder wo auch immer das kind betreffend. mitsprache hast du bei der wahl der schule, bei bank und sparbuchgeschichten.

pässe beantragen, in den urlaub fahren und die farbe der sonnencreme, dass trifft km allein. aber vielleicht ist es dir irgendwann mal nützlich, wenn sie sich nicht an die umgangsregeln hält und du dann das gsr brauchst um das kind einzubehalten und abr zu beantragen oder weil sie kind nicht mehr abholt - warst du das?

Russel25 
Fragesteller
 13.11.2016, 18:17

Naja bei uns ist es immer kurz vorher :( will endlich auch das Thema abschließen es geht fast 1 Jahr schon 

Rein theoretisch müsste ich es auch bekomm es besteht keine kindeswohl Gefährdung und co

Geht es nur um die gemeinsame Sorge oder auch um Umgang?

Die gemeinsame Sorge bringt Dir nicht viel.

Du darfst dann bei Schulwechsel, Umzug, Kontoeröffnung, OPs außer Not-OPs, Religionszugehörigkeit, Psychotherapien mitbestimmen.

Alltagsorge übernimmt immer derjenige, bei dem das Kind seinen aktuellen Aufenthalt hat.

D.h. normal die Mutter, während des Umgangs Du.

Willst du jetzt kurzfristig etwas verhindern, dann muß Du es mit einer einstweiligen Verfügung versuchen.

Mit dem Umgang sähe es dann schon dramatischer aus. Ich weiß gar nicht, ob da was mit einer einstweiligen Verfügung geht.

§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung.

§ 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.

§ 1687a
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.

Ihr seid da nicht der wichtigste Fall. Das dürfen die so oft machen bis alle Prozessbeteiligten Zeit haben.

Russel25 
Fragesteller
 09.11.2016, 11:21

Aber es kann doch nicht sein =(
Erst stehen die Termine und dan abgesagt=(
Und meistens mit der Begründung Richterin erkrankt.

augsburgchris  09.11.2016, 11:23
@Russel25

Also erwartest du, dass sich die Richterin krank reinschleppt, nur damit du deine Verhandlung bekommst. Super Einstellung. Dich möchte ich hören, wenn dein Chef das verlangen würde.