Grundstückskauf von Bauunternehmen mit Pflicht zum Hausbau durch diesen
Sehr geehrte community,
derzeit befinden wir uns auf der Suche nach einem schönen Grundstück für die eigenen vier Wände. Wir haben auch bereits eine tolle Neubausiedlung entdeckt (die Grundstücke werden erst seit Kurzem verkauft). Der Eigentümer/Verkäufer ist ein ortsansässiges Bauunternehmen. In einem Gespräch stellte sich heraus, dass wir uns mit dem Kauf eines dieser Grundstücke gleichzeitig verpflichten, das Haus ebenfalls über das Bauunternehmen errichten zu lassen. Ich bin zwar absoluter Rechtslaie, dennoch kommt mir diese sehr dubios vor. Durch diese Art der Verpflichtung bin ich den preislichen Vorgaben des Bauunternehmers völlig ausgeliefert - selbst wenn es bessere Angebote von Konkurrenzunternehmen gäbe, dürfte ich diese nicht beauftragen. Das klingt für mich nach unlauterem Wettbewerb.
Also meine Frage: Darf mich der Verkäufer des Grundstücks (=Bauunternehmer) mit dem Kauf verpflichten, das darauf zu erstellende Haus ebenfalls über diesen errichten zu lassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Freundliche Grüße Jürgen
6 Antworten
Vorab ganz wichtig: Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt später auf Haus- und Grundstückspreis erhoben!
Die Situation von solchen Bauunternehmen zielt darauf hinaus, die Lage zu verkaufen und mit einem billig gebauten Haus meist 'überteuert' zu verkaufen. Die einzige Möglichkeit: Wenn dieses Grundstück sehr interessant für euch ist, dann kannst du nur mit entsprechend genauen Vorgaben (oder Angebot des Anbieters) dir Vergleichsangebote einholen und auf dieser Basis mit dem Unternehmer eine nähere Preisverhandlung eingehen. Die daraus entstehenden Möglichkeiten sind endlos (Kompromiss auf beiden Seiten oder günstige Zusatzleistungen usw.).
Sicher nicht, viele Arbeiten wird er nicht aufführen können. Du brauchst noch etliche andere Gewerke. Da bleibt sicher genug für dich übrig. Nachfragen wäre hilfreich. Bauunternehmer: geht sicher um den Rohbau.
Den Bauunternehmer wird es freuen, wenn Sie dort selber herumfummeln und er auf diese Weise aus seiner Verantwortung teilweise oder was die Fertigübergabe angeht, vollkommen raus ist. - Nur zu!
...vielleicht ist es dir fremd, dass es zahlreiche Baufamilien gibt, die Eigenleistungen erbringen!
Selbstverständlich (und das steht in JEDEM guten Vertrag) wird die Gewährleistung auf Gewerke in Eigenleistung nicht gegeben. Wäre auch eine abstrakte Vorstellung: z.B. wird die Fußbodenheizung in Eigenleistung erbracht, ist undicht und der Bauunternehmer soll zahlen? - Ziemlich unlogisch und entspricht nicht der Realität...
Durch diese Art der Verpflichtung bin ich den preislichen Vorgaben des Bauunternehmers völlig ausgeliefert -
Stimmt! Der Grundstückseigentümer bestimmt in diesem Falle den Preis und die künftige Art der Bebauung. Sie können sich einen Verkäufer suchen, der einfach an Sie ohne Nachverpflichtung, abgesehen von der Kaufpreiszahlung, veräußert.
Verträge haben nun einmal gestalterische Freiheit.
ist nicht unlauter, sondern üblich bei einem Bauträger.
Ich würde jedoch einfach direkt einen normalen, erschlossenen Bauplatz von der Gemeinde kaufen (das ist bei uns hier das übliche Modell). Darauf kann man dann mit einen freien Planer und eigener Beauftragung oder einem Generalübernehmer bauen.
Der Vorteil ist, dass Du dann in jedem Fall Grundstückseigentümer und damit Gebäudeeigentümer bist -- eine viel stärkere Position als beim Bauträger-Modell.
...aber vermutlich gibt es da keine endlosen Grundstücke zur Auswahl!
Du bist doch nicht gezwungen zu kaufen. Er verkauft halt nur unter der promisse, dass er auch die nötigen Arbeiten ausführt. Der Kaufvertrag wird halt nur unter den Voraussetzungen zustande kommen.
Das klingt für mich nach unlauterem Wettbewerb.
Nein; siehe ersten Satz.
Vielen Dank, eure (wirklich schnellen) Antworten haben mir sehr geholfen. Dann werden wir uns mal ein Angebot erstellen lassen.
Eine Frage fällt mir da spontan noch ein: Wie ist es denn mit Eigenleistungen bzgl. des Hausbaus (z. B. Böden etc.)? Darf der Bauunternehmer mir diese verwehren (Stichwort: Vertragsfreiheit)?
Ich bin auch kein Jurist. Aber ich vermute mal, hier besteht Vertragsfreiheit. Wenn also der Bauunternehmer Leute findet, die diesen Vertrag unterschreiben, müssen sie sich daran halten. Der Bauunternehmer muss aber erstmal Leute finden, die sich darauf einlassen. Wenn niemand unter diesen Umständen ein Grundstück kauft, wird der Verkäufer Pech haben.
Deshalb würde ich euch raten, keinen Vertrag mit einer solchen Klausel zu unterschreiben.
Wie gesagt, das ist meine Vermutung der Rechtslage.
Vielen Dank, eure (wirklich schnellen) Antworten haben mir sehr geholfen. Dann werden wir uns mal ein Angebot erstellen lassen.
Eine Frage fällt mir da spontan noch ein: Wie ist es denn mit Eigenleistungen bzgl. des Hausbaus (z. B. Böden etc.)? Darf der Bauunternehmer mir diese verwehren (Stichwort: Vertragsfreiheit)?