Unser Nachbar verlangt ein Parkplatz für sich auf unserem grundstück

5 Antworten

Sowas steht normalerweise im Grundbuch Abt. 2.

Wenn ja, dann ist das Recht mit gekauft, wenn nicht, hilft wohl nur eine anwaltschaftliche Vertretung.

Aber nur gegen monatliche Bezahlung.

Jede Baugenehmigung wird nach einer Zeit ungültig, wenn die beantragte Maßnahme nicht durchgeführt worden ist.

Auch kann niemand verlangen, dass ich auf meinem Grundstück für einen Dritten einen Parkplatz errichte, es sei denn, ich habe solch einem Vorhaben bewusst oder unbewusst zugstimmt. Hast du beim Kaufvertrag eine Baulast übersehen? Wenn ja ist das ein Versäumnis von dir, wenn nein brauchst du dir keinen Kopf darüber machen. Schaue mal genau deine Verträge und den Grundbuchauszug (Abt. 2) nach.

Wenn ihr keine Einigung erzielen könnt, dann wird euch nur der Weg zum Anwalt helfen können. Das ist ein recht komplexer Fall , bei dem auch einiges erst noch geprüft werden muss. Eine direkte Antwort zu dem Sachverhalt zu geben wäre nicht verantwortungsvoll, da nur spekuliert werden kann.

Wenn das Bauamt auch die Errichtung von Parkplätzen verlangt, könnte eine entsprechende Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen sein. Der Hinweis im Kaufvertrag das Baulastenverzeichnis einzusehen werde gerne übersehen.