Grundsteuer B jedes Jahr gleich?
in meiner nebenkostenabrechnung hat mein vermieter für den zeitraum 01.01.2014-31.12.2014 eine grundsteuer in höhe von 1167,77€ veranschlagt. und für den zeitraum 01.01.2015-31.12.2015 eine grundsteuer in höhe von 1159,73€ veranschlagt. wie kommt sowas zustande? nach meinem wissensstand muss es sich um einen irtum handeln!!! für kompetente antworten bin ich im voraus dankbar.
6 Antworten
Wenn Du Zweifel an der Richtigkeit hast, kannst Du Einsicht in die Belege nehmen und Dir den entsprechenden Bescheid zeigen lassen.
Wenn der jetzt ausgewiesene Betrag niedriger ist, vielleicht wurde in der Vergangenheit zuviel angesetzt.
Die genannten Beträge sind der Anteil für Deine Wohnfläche oder das ganze Haus?
Das Dein Anteil in 2015 geringer ist kann daran liegen das das Haus um ein paar m² "gewachsen ist".
Die Grundsteuer ändert sich i. d. R. nicht jährlich. Ich z. B. habe in etwa 13 Jahren 4 Änderungsbescheide bekommen. Natürlich immer mit einer Erhöhung weil sich der Hebsatz nach oben geändert hat;-(
Am besten machst Du einen Termin mit dem Vermieter läßt Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen und die Abrechnung erklären.
Die Grundsteuer wird von der Stadtverwaltung erhoben, ist ja eine Steuer. Evtl. hat sich die zu zahlende Grundsteuer ja geändert, das kommt bei uns auch alle paar Jahre vor. Meistens erhöht sich der Betrag, aber wir hatten auch schon mal einen geringfügig niedrigeren Betrag.
Ja, bin ich.
Im Prinzip ja, es sei denn der Hebesatz wurde geändert. Das sehe ich bei dieser geringfügigen Abweichung allerdings nicht. Möglicherweise hat sich die Gesamtwohnfläche der WE geringfügig geändert. Schau mal nach.
ich selber bin auch vermieter und kenne das aus meiner eigenen erfahrung, dass sich nur der hebesatz ändern kann(meistens nach oben)
bei dem geringfügigem betrag kann es sich aus meiner sicht aber nicht um eine anpassung des hebesatzes handeln.
sind sie sich da sicher???
aber wir hatten auch schon mal einen geringfügig niedrigeren Betrag.
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