Grundsicher Antrag auf Kostenübernahme Brille?

4 Antworten

Hallo,

Du kannst den Antrag formlos stellen, musst aber die Bescheinigung vom Augenarzt über die benötigte Brille beifügen. Am Ende vom Antrag einfach schreiben: "Sofern ein gesonderter formeller Antrag eingereicht werden muss bitte ich um Zusendung eines entsprechenden Vorducks". Ich würde den Antrag immer vorab faxen.

Gruss

Ich kenne ein Urteil das eine Reparatur übernommen werden muss, weil dafür kein Anteil im Regelsatz vorgesehen ist, für Ersatzbeschaffungen muss man aber selber aus dem Regelsatz ansparen !

Es gibt zumindest ein Urteil wo eine Brille bezahlt werden musste, der Kläger war zur vollen Vermittlung in Arbeit aber auch auf eine Brille angewiesen, es wird dann sicher eine Einzelfallentscheidung sein.

Stelle einfach einen formlosen Antrag und lege eine Kopie vom Augenarzt bei, sollte es dafür einen separaten Antrag geben und sie bestehen auf diesen, dann wird man dir diesen zuschicken.

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, dann bleibt wohl nur ein schriftlicher Widerspruch und am Ende die Klage vor dem Sozialgericht.

Branama 
Fragesteller
 20.04.2018, 08:29

Ne ich kenne ein Grundurteil :) Dazu gehe ich ja trotzdem Arbeiten auch wenn ich Grundsicherung habe und ohne Brille kann ich das halt nicht mehr Vollziehen. Besonders wie will man Stapler Fahren wenn man nicht mehr sieht.

isomatte  20.04.2018, 11:42
@Branama

Dann stelle dieses Grundurteil doch mal ein, würde mich nämlich interessieren !

Ich hatte ja geschrieben das es zumindest ein Urteil gibt, wo die Kosten einer Brille übernommen werden mussten, weil man ohne Brille eben nicht vermittelbar war.

Das kann man dann aber nicht verallgemeinern und davon ausgehen, dass hier grundsätzlich eine Kostenübernahme einer Brille erfolgen muss, es kommt immer auf die Notwendigkeit an.

Und wenn du sogar arbeiten gehst, dann hast du ja sogar deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen und könntest dir davon Geld für einen Ersatz zurücklegen.

Wie gesagt, stelle hier bitte dieses Urteil mal ein, ich habe nämlich kein Urteil gefunden, aus dem hervorgeht, dass hier ein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenübernahme einer Brille besteht.

Ich kenne es nur so, dass man es selber zahlen muss. Als Tipp : du kannst dir bei Fielmann eine Brille mit einer Versicherung kaufen, da bezahlst du im Jahr ein paar Euro und bekommst eine Brille zum Nulltarif.