Grundrente von Minister Heil soll auch für Bestandsrentner zählen, wieso ist das bei der Erwerbsminderungsrente nicht möglich?

3 Antworten

Bei der Grundrente geht es darum, die Lebensleistung zu würdigen, so dass jemand mit 35 oder 45 Arbeitsjahren in der Grundsicherung gleichgestellt ist mit Versicherten, die nie oder kaum eingezahlt haben. Das ist eine politische Entscheidung außerhalb der Regeln der Rentenberechnung.

Gerechtigkeit ist eine Sache, die bei politischen Entscheidungen leider oft zu kurz kommt.

Ich finde es auch nicht gerecht, dass die Standardrente nach 45 Beitragsjahren gerade mal 48% des Durchschnittseinkommens ausmacht. Das ist ein Armutszeugnis für das „reiche“ Deutschland, denn damit stehen wir in der EU ganz weit unten (nur drei Länder stehen noch schlechter da).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ganz schlüssig scheint mir die Argumentation nicht zu sein, da man in meiner Frage Erwerbsgeminderte durch Krankheit, doch nicht vergleichen kann mit jemand der 35 oder mehr Jahre arbeiten konnte. Das ist doch diskriminierend. Ich störe mich einfach an der Begründung von Heil, weil genau mit den entgegengesetzten Argumenten Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrente bei Leistungsverbesserungen ausgeschlossen wurden. Und hier soll es jetzt eine politische Entscheidung ausserhalb der Regeln der Rentenberechnung sein? Sorry aber das ist Willkür. Entweder alle Rentner gleiches Recht oder sonst niemand. Es kann doch nicht sein das jetzt einzelne Gruppen bevorteilt werden. Als nächstes gibt es Bestandsverbesserung bei der Gruppe der Alleinerziehenden, aber nicht für Kinderlose. Entweder gilt der Grundsatz, dass Bestandsrentner von Leistungsverbesserungen ausgeschlossen sind oder nicht. Da ist doch jetzt Tür und Tor für Klientelpolitik geöffnet.

@teaseNdenial

Du hast nicht ganz unrecht.

Aber bei der EM-Rente geht man generell davon aus, dass der Versicherte bis zu einem bestimmten Alter gearbeitet hätte. Diese "Zurechnungszeit“ in der man nicht mehr arbeiten konnte wird mit dem persönlichen Durchschnitt berechnet und wird abhängig vom Rentenbeginn schrittweise bis zur Regelaltersrente verlängert - ungeachtet dessen, wie sich die Verhältnisse entwickelt hätten. Das könnte im Einzelfall sogar günstiger sein als hätte er/sie bis zur Regelaltersrente gearbeitet.

Wenn man die Rente schrittweise erhöht, muss man mit den Schritten irgendwann anfangen. Dasselbe galt auch für die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen.

Das kann man ungerecht finden. Aber stelle dir mal vor, man hätte die Altersrente in einem Schritt zwei Jahre nach hinten geschoben. Hätten die Bestandsrentner dann zwei Jahre zurückzahlen müssen?

Aber wie auch immer - wir beide können das nicht ändern ;-)

Es sind mit den Fristenlösungen in der RV schon genügend Klagen geführt worden.

ALLE wurden vom BSG bestätigt. Die Regierung darf zu bestimmten Zeitpunkten verbesserungen oder Verschlechterungen vornehmen.

Komischerweise will aber keiner die Verschlechterungen haben

Hallo. Ich bin Frührentner und ich bekomme als Bestandsrentner auch keine Erhöhung 2019. Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente greifen immer nur für Neuanträge. Und das ist auch gut so. Denn neben Erhöhungen könnten ja auch mal Kürzungen beschlossen werden. Wenn die dann auch noch rückwirkend für Bestandsrentner gelten würden mit dem Ergebnis einer Rückzahlung zuviel erhaltener Rente an die DRV, was glaubst du, wie groß da das Geschrei wäre. Man kann nicht immer nur haben wollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung