Freiwillige Krankenversicherung bei Witwenrente

5 Antworten

Wenn du ein weiteres Einkommen hast, ist es egal, ob du freiwillig oder pflichtig versichert bist. Der Beitrag ist der gleiche. Du zahlst den Beitrag auf beide Renten, und bekommst bei der freiwilligen Versicherung auch den Zuschuss auf beide Renten.

Hallo,

für eine fundierte Antwort braucht man deutlich mehr Angaben:

Wann wurde die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt?

Wann wurde die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt?

Wann wurde die 1. Berufstätigkeit aufgenommen (z.B. betriebliche Berufsausbildung)?

Welche Art der Krankenversicherung bestand dann ab diesem Zeitpunkt bis zum 1. Rentenantrag und bis zum 2. Rentenantrag: gesetzlich, privat oder Ausland (Staat angeben)

Wann hat der Verstorbene die 1. Berufstätigkeit aufgenommen (z.B. betriebliche Berufsausbildung)?

Welche Art der Krankenversicherung bestand für den Verstorbenen ab diesem Zeitpunkt bis zum Todestag: gesetzlich, privat oder Ausland (Staat angeben)?

War der Verstorbene bereits Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? War er in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), d.h. wurden ihm die Krankenkassenbeiträge direkt von der Rente abgezogen?

Gruß

RHW

War der Mann privat versichert? und Du hattest eine eigene private Versicherung als Ehegatte? - dnan kann diese im Basistarif weitegeführt werden ... hier gibt es ggfls. die Möglichekeit einen Zuschuß zu beantragen ... genauere Infos und Anträge gibt es bei der DRV Bund

wenn er gesetzlcih versichert war, warst Du auch gesetzlich mitversichert und diese Versicherung bleibt dann bestehen .... - der Beitragabzug efolgt direkt von der Rente

Eine Krankenversicherung ist Pflicht. Die günstigste kostet auch nur rund 150,- in Monat: Da bleiben von 1.000,- Einkommen noch 850 übrig - in den meisten Gemeinden zu viel, um langfristig noch aufstockende Sozialleistungen zu erhalten vom Sozialamt.

Kurzfristig geht da aber schon, wenn die derzeitige Miete zu hoch ist. Langfristig müsste man dann aber eher umziehen.

Oder eben die Belastungen reduzieren. Denn die Beiträge für die Krankenkasse summieren sich nicht nur, und zwar ab sofort (nicht erst ab einem Aufnahmeantrag!), es gibt auch horrende Zinsen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wie war dein Mann krankenversichert?

Hast du dich schon mal über Wohngeld/ Lastenzuschuss informiert?