Grunderwerbssteuer für Immobilienhändler

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Nach einem Grundstückskaufvertrag fällt Grunderwerbsteuer an. Das ist die Voraussetzung für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erwerber das Objekt selbst nutzen will oder bald wieder verkaufen will. Auch in dem von Dir genannten Beispiel muss der Immobilienhändler Grunderwerbsteuer zahlen, denn sonst bleibt der Verkäufer weiter im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Gruß Helmuthk

Wenn ein Grundstück (auch mit Haus drauf) verkauft wird, dann hat der Erwerbende die sog. Grunderwerbssteuer zu zahlen.

Wenn der Händler ein Grundstück kauft, dann natürlich auch. Verkauft er es dann weiter, dann nicht auch noch für den Verkauf, da das dann der Käufer muß.

Wenn der Eigentümer eine zuvor selbst über 10 Jahre selbst genutzte Immobilie verkauft, muß er einen Gewinn hierbei nicht versteuern.

Hat er das kürzter genutzt oder gar nicht, muß er einen Gewinn versteuern - als Einkommenssteuer.

miku1960 
Fragesteller
 08.06.2011, 10:05

Die letzten 3 Anmerkungen waren ja klar. Es ging mir nur um die erste Sache, da als Wiederverkäufer, die Immobilie ja durchlaufend ist und "Vadder Staat " dann ja richtig reich gemacht wird!

blackleather  08.06.2011, 10:59
@miku1960

Die Sache kann noch ganz andere Dimensionen annehmen.

Grunderwerbsteuer wird ja nicht nur erhoben, wenn das nackte Grundstück verkauft wird, sondern zum Beispiel auch dann, wenn eine juristische Person - z.B. eine GmbH -, in deren Betriebsvermögen sich ein Grundstück befindet, verkauft, verschmolzen oder abgespalten wird.

Wenn so ein Vorgang beispielsweise in einem Konzern passiert und die juristische Person dort mehrmals hin- und her gehandelt wird oder gar der ganze Konzern mehrfach den Eigentümer wechselt, wird jedesmal Grunderwerbsteuer ausgelöst ("Kaskadeneffekt"), die nach einer ausreichenden Anzahl von Vorgängen in der Summe höher sein kann als der Wert des Grundstücks selbst.