Grundeigentum ohne Grundbucheintrag?

11 Antworten

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Tja es gilt immer der als Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist.

Zur Übertragung eines Grundstücks ist Auflassung (d.h. Einigungserklärung vor einem Notar) und Eintragung ins Grundbuch erforderlich. Dein Verkäufer hat somit niemals rechtmäßig Eigentum an dem Grundstück erworben.

Folglich könnte die Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, das Grundstück weiter verkaufen. Wenn der Erwerber nichts davon weiß, dass derjenige das Grundstück mal verkauft hat, kann er es gutgläubig erwerben. Das Grundbuch setzt einen Rechtsschein, d.h. das, was darin steht, muss jeder für und gegen sich gelten lassen.

Daher: Auf keinen Fall ohne Grundbucheintrag kaufen!

Fireball3 
Fragesteller
 13.02.2011, 11:50

Das schlimmste was mir jedoch passieren könnte wäre das ich den Garten verlieren würde wenn jemand einen rechtlichen Anspruch stellt? Der Garten ist eigentlich so günstig das ich einen Verlust ohne weiteres verschmerzen könnte, solange keine anderen Kosten daraus entstehen...

smoradkh  13.02.2011, 11:54
@Fireball3

Ja, im schlimmsten Fall musst du den Garten herausgeben u evtl Schadens- bzw Nutzungsersatz zahlen. Ob das bei einem Garten nun allerdings viel wäre, wage ich zu bezweifeln.

Ist es denn nicht möglich mit der Person in Kontakt zu treten, die im Grundbuch eingetragen ist? Das wäre auf jeden Fall das beste und sicherste.

Fireball3 
Fragesteller
 13.02.2011, 11:58
@smoradkh

danke für deine Hilfreiche Antwort. Ich werde auf jeden Fall versuchen an die Person heranzukommen die im Grundbuch steht...Dennoch kann ich die Situation jetzt um einiges besser einschätzen!

smoradkh  13.02.2011, 11:59
@Fireball3

Gern geschehen! Vielen Dank für mein 25. Sternchen juhu :)

kaufen kannst du Alles, aber ohne den Grundbucheintrag ist der Vertrag sehr bedenklich. Ich würde mich nicht darauf verlassen das der Garten bzw. der Grund auch wirklich dir gehört. Geh zu einem Notar und laß die beraten!

Wer im Grundbuch steht, ist auch Eigentümer. Ein Verkauf ohne Grundbucheintrag ist rechtlich nicht abgesichert.

Du kaufst nicht einmal den Pachtvertrag! Entweder verpachtet Dir der im Grundbuch eingetragene Eigentümer den Garten oder er verkauft ihn Dir; dann ist ein notarieller Vertrag mit Eintragung im Grundbuch nötig. Der Vorpächter kann höchstens Erstattung von eingebrachten Sachwerten verlangen.

Wenn der derzeitige Pächter den Garten ohne Grundbucheintragung tatsächlich "erworben" hat und der Voreigentümer dies bestätigt kann man mit Hilfe eines Notars die Sache vielleicht nachträglich heilen. Wenn der im Grundbuch eingetragerne Eigentümer aber verstorben oder nicht erreichbar ist wird das schwierig.

Wenn Du den Garten vom Pächter "kaufst" kann es Dir nicht nur passieren, dass das Geld weg ist, sondern dass Du auch noch nachträglich Pacht für vergangene Jahre an den tatsächlichen Eigentümer zahlen musst.

Fireball3 
Fragesteller
 13.02.2011, 14:29

Dankeschön für die Fundierte Antwort ich werde versuchen ausfindig zu machen wer laut Grundbuch der tatsächliche Eigentümer des Grundstückes ist. Wenn ich aber keinen Pachtvertrag habe kann der "Eigentümer" doch auch schlecht Pacht von mir verlangen ? Und falls doch eigentlich nur für den Zeitraum in welchem ich den Garten genutzt habe?